Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die GSDR GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung: Musikwerk "Duck Sauce - Barbra Streisand"

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
01.03.2011913 Mal gelesen
Die Kanzlei Kornmeier & Partner, Frankfurt mahnen zur Zeit im Namen der GSDR GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Musikwerkes "Duck Sauce - Barbra Streisand - Various Artists / Fetenhits Après Ski 2011" ab.

Der von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk   auf auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 450,00 als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de