Filsharing Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Musikwerke aus "German Top 100 Single Charts" für die Firma Universal Music GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
16.12.2010705 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde bekannt, dass Rasch Rechtsanwälte, Hamburg im Namen der Firma Universal Music GmbH, Berlin wegen angeblich unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen im Rahmen der Dateisammlung "German Top 100 Single Charts" abmahnen.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, 8 Tonaufnahmen der Dateisammlung "German Top 100 Single Charts" u.a. von den Künstlern "Stanfour", "Unheilig" und "Aura Dione"  über seinen Internetauftritt auf einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben.

Gefordert wird Unterlassung,  die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von EUR 1.200,- als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit einvernehmlich außergerichtlich beizulegen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig die von der abmahnenden Kanzlei  vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Die solchermaßen abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Derartige Vertragsstrafeversprechen stellen Verträge dar, die 30 Jahre lang gültigkeit besitzen können.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten Sie gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de