Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung: Filmwerk "Aliens vs. Zombies" für die Firma 8-Films GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
15.12.2010655 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde bekannt, dass Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der Firma 8 Films, Mooregge wegen angeblich unerlaubter Verwertung eines urheberrechtlich geschützen Filmwerks abmahnen.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Filmwerk "Aliens vs Zombies" illegal auf auf einer Internettauschbörse zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird Unterlassung und Vernichtung der rechtswidrgen Kopie, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von EUR 805,- als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit einvernehmlich außergerichtlich beizulegen.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung soll durch die Firma Media Protector GmbH unter Einsatz einer speziellen Anty-Piracy-Technologie festgestellt worden sein.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig die seitens der abmahnenden Kanzlei  vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Die solchermaßen abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Derartige Vertragsstrafeversprechen stellen Verträge dar, die 30 Jahre lang gültigkeit besitzen können.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten Sie gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de