Internationale Unternehmenskäufe

 Freiberufler oder Selbstständiger
18.07.20121073 Mal gelesen
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Besonderheiten von internationalen Unternehmenskäufen.

Einleitung

Infolge der stetigen Globalisierung der Wirtschaft gewinnen grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen in der mittelständischen Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Der internationale Unternehmenskauf gehört heute zum Alltag, sei es aufgrund ausländischer Vertragspartner oder wegen des Erwerbs von Anteilen an ausländischen Gesellschaften. Internationale Unternehmenskäufe weisen aber Besonderheiten auf, die nicht nur rechtlicher Natur sind, sondern häufig auch auf den unterschiedlichen kulturellen Hintergrund der Vertragspartner zurückzuführen sind.



Ablauf eines Unternehmenskaufs


Zwar läuft jeder Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions oder M&A)  unterschiedlich ab. Es gibt aber immer wiederkehrende und damit vorhersehbare Abläufe, auf die sich die Beteiligten einstellen können. Unternehmenskäufe durchlaufen im Wesentlichen drei verschiedene Phasen:



-     Konzeptphase

-     Transaktionsphase
-     Integrationsphase



Alle Phasen von Unternehmenskäufen werden nach den Vorgaben der US-amerikanischen Vertragspraxis abgewickelt. Dies gilt heute selbst für Transaktionen ohne Auslandsberührung.

Konzeptphase
Die Konzeptphase eines Unternehmenskaufs beginnt mit der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement). Ein allzu frühes Bekanntwerden der geplanten Transaktion kann für alle Beteiligten nachteilig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn börsennotierte Aktiengesellschaften involviert sind. Mit dem NDA verpflichten sich daher die Parteien zur Geheimhaltung. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.



Mit dem Letter of Intent (LoI) strukturieren die Beteiligten die geplante Transaktion. Der LoI ist als Absichtserklärung in den wesentlichen Teilen unverbindlich. Er enthält aber beispielswese bereits Vorgaben zur Berechnung des Kaufpreises und zum zeitlichen Ablauf des Vorhabens.



Der Käufer kennt das Zielunternehmen im Regelfall nicht. Mit der Due Diligence als sorgfältiger Unternehmensüberprüfung wird das Zielunternehmen in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht überprüft.  


Transaktionsphase
Die Due Diligence bereitet die Transaktionsphase vor, in deren Mittelpunkt der eigentliche Unternehmenskaufvertrag (Sales- & Purchase Agreement/S&PA) steht. In der anglo-amerikanischen Rechtskultur sind die Unternehmenskaufverträge zweigeteilt. Der eigentliche Unternehmenskaufvertrag regelt lediglich die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Er wird als sogenanntes Signing bezeichnet. Zeitlich - unter Umständen erheblich nachgelagert - ist der sogenannte Vollzug (Closing). Unter dem Closing versteht man den Vollzug der beiderseitigen Vertragserfüllung durch Übergabe der entsprechenden Dokumente, wie unterzeichneter Nebenabreden, Geschäftsführerbestellung, Dienstverträge und die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister. Mit dem Closing zahlt der Käufer den Kaufpreis und der Verkäufer sorgt für die Übereignung des Vertragsgegenstandes.

Unternehmenskäufe vollziehen sich entweder als sogenannte Share-Deals oder Asset-Deals. Bei den Unternehmenskäufen in Form des Share-Deals werden die Anteile des zu erwerbenden Unternehmens verkauft. Beim Asset-Deal werden nur die Wirtschaftsgüter veräußert.

Integrationsphase
Die Post Merger Integration (PMI) ist die Integrationsphase nach einem Unternehmenskauf, bei der Prozesse und Strukturen vereinheitlicht und Geschäftsbereiche auch organisatorisch zusammengelegt werden. Hier zeigt sich dann, ob der Unternehmenskauf auch den gewünschten Erfolg bringt. Statistischen Untersuchungen nach scheitern rund 50 % der Unternehmenskäufe innerhalb von fünf Jahren. Die Gründe hierfür sind in der Einstellung der Mitarbeiter und der Führungskräfte in den beteiligten Unternehmen zu finden, da im gesamten Transaktionsprozess die unterschiedlichen Kulturen nicht hinreichend berücksichtigt werden.



Landeskulturelle Unterschiede


Abseits der rein rechtlichen Problematik müssen die Beteiligten bei internationalen Unternehmenskäufen darauf achten, die jeweiligen Landeskulturen nicht zu vernachlässigen. Der schönste Letter of Intent oder Unternehmenskaufvertrag führen nicht zum erwünschten Erfolg, wenn die Besonderheiten der jeweiligen Kulturen nicht berücksichtigt werden. Die jeweilige Landeskultur beeinflusst die Denk- und Verhaltensweisen, die Motivationsstrukturen und die Wertesysteme der Mitarbeiter in dem jeweiligen Land. Bereits in der Konzeptphase eines Unternehmenskaufs sind daher die landesspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Zwar orientieren sich die Entscheidungen für einen Erwerbsprozess im Regelfall an Marktanteilen, Marktzugang, an der Produktstrategie oder finanzwirtschaftlichen Aspekten. Das Vorhaben ist jedoch zum Scheitern verurteilt, wenn die Unternehmens- und Landeskulturen nicht zusammenpassen. Bereits bei den ersten Gesprächen über einen Letter of Intent merkt man oftmals, dass es unterschiedliche Kulturen gibt.

Culture Due Diligence


Jedem Unternehmenskauf geht eine Due Diligence voraus, um steuerliche oder rechtliche Risiken zu vermeiden. Tax, Legal und Commercial Due Diligence berücksichtigen aber nicht die lokalen Besonderheiten. Insbesondere bei internationalen Unternehmenskäufen kann eine effiziente Zusammenarbeit und wirkliche Integration erst stattfinden, wenn diese lokalen Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Mitarbeiter des erwerbenden Unternehmens als auch die Mitarbeiter des Zielunternehmens müssen für die unterschiedlichen Kulturen sensibilisiert werden.



Um Hindernisse dieser Art zu vermeiden, bietet sich eine Culture Due Diligence an. Eine solche Due Diligence untersucht die Unternehmenskultur näher und prüft, ob die Unternehmenskulturen überhaupt zusammenpassen. Bei länderüberschreitenden Unternehmenskäufen ist dabei auch darauf zu achten, inwieweit die Landeskulturen von dem Käufer mit den Landeskulturen des Akquisitionsobjektes zusammenpassen. Es gibt oftmals ganz erhebliche länderspezifische Unterschiede bei der Bedeutung von Hierarchien und Statussymbolen, der Kundenorientierung oder der Wettbewerbsaggressivität.

Ergebnis
Internationale Unternehmenskäufe sind ein sehr komplexes Thema. Neben den möglicherweise bestehenden sprachlichen Unterschieden sind eine Vielzahl von juristischen Vereinbarungen zu schließen. Von diesen Vereinbarungen hängt der wirtschaftliche Erfolg der Transaktion aber nur zum Teil ab. Erst wenn der Transaktionsprozess auch landeskulturelle Besonderheiten berücksichtigt, kann ein internationaler Unternehmenskauf erfolgreich abgewickelt werden.

 
Dr. Carsten Hoppmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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