Mergers & Acquisitions
Gesetzlich nicht geregelt.
Wirtschaftsrechtlicher, aus dem Englischen entnommener Ausdruck für die verschiedensten Formen von Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmenskäufen.
Der Begriff "Mergers & Acquisitions" ist auch im deutschen Wirtschaftsrecht eine feste Bezeichnung geworden: Zwar gibt es keine allgemeingültige bzw. genau abgrenzbare Definition, erfasst werden die verschiedensten Formen von Unternehmensverschmelzungen, Unternehmenskäufen, Bildungen von Gemeinschaftsunternehmen sowie Unternehmenskooperationen.
Unterschieden werden die verschiedenen Formen der M&A-Transaktionen u.a. nach den Beteiligten, der Art und Weise der Durchführung und der Art und Weise der Beteiligung bzw. Kooperation.
Mergers & Acquisitions betrifft folgende Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Dies erfordert eine Fülle von Spezialkenntnissen, sodass sich viele Rechtsanwaltskanzleien bzw. Unternehmensberatungen auf dieses Gebiet spezialisiert haben.