2013: Die Gebühren in der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe werden steigen

2013: Die Gebühren in der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe werden steigen
04.06.20126120 Mal gelesen
Ich habe in 2011 eine Verfassungsbeschwerde gegen die "All-inclusive-Gebühr" bei der Beratungshilfe in Familiensachen erhoben und verloren, habe die Entscheidung veröffentlicht. Jetzt zeigt sie Wirkung, ist Anlass für die Bundesregierung, die Beratungshilfegebühren in Familiensachen anzuheben

Der DAV hat den Referentenentwurf der Bundesregierung  mit weit über 400 Seiten Text zu dem Entwurf über die Änderung der Kostengesetze (und der Rechtsanwaltsgebvühren) an die Anwaltschaft versandt, und wie ich von Kollegen weiß, hat  - wie üblich -  kaum einer die Mitteilung, geschweige denn den Text gelesen, obwohl er Vielversprechendes vor allem für Familienrechtler beinhaltet.

Vor allem die Familienrechtler sollen bedacht werden, auch wenn der Gesetzgeber sich schon wieder ein klein wenig in die Tasche lügt und das Zurückbleiben der Gebühren nur von der Reform von 2004 an rechnet, gerade so, als habe die eine Gebührenerhöhung gebracht. (Hat sie im Familienrecht jedenfalls  nicht, denn die Nettoeinkommen der Familien sind gesunken, damit auch die Streitwerte, Kindergeld wird, obwohl Vorauszahlung auf Einkommensteuererstattung, nicht dem der Wertermittlung dienenden Einkommen zugerechnet, wohl aber dem Einkommen dort und dann, wenn es darum geht, Ratenzahlung bei Verfahrenskostenhilfe anzuordnen, es also dem Staat nützt, und erst die Neuregelung des Versorgungsausgleichs führt in einigen Fällen zu Werterhöhungen.) Dass wir seit 1994 hinter den steigenden Kosten (nur telefonieren ist billiger geworden) herlaufen, wird unelegant unter den Teppich gekehrt. Meine Mitarbeiterinnen  verdienen heute in Euro, was sie 1994 in DM verdient haben.

Eine Verfahrenskostenhilfe-Scheidung nach dem Wert € 5.000,00 bringt derzeit mit 2,5 Gebühren € 547,50, künftig werden es € 642,50 sein.  Rechnet man 50% Kosten, bleiben € 321,00, zieht man 50% für Steuern und Vorsorge ab, bleiben € 160,00, und man kann sich eine Markenjeans für eine Scheidung kaufen.  Die Steigerung klingt nach viel, aber angesichts des beklagenwerten Ausgangsbetrages ist das Ergebnis in harten Zahlen beschämend, eigentlich schon wieder ein Tritt in den Hintern der Anwaltschaft, insbesondere der Familienrechtler. 

Die Gebühren des Wahlanwalts steigen noch weniger, mit der Begründung, dort (Allgemeines Zivilrecht) sei schon eine höhere Kompensation über die gestiegenen Gegenstandswerte eingetreten, was durch die Abzweigung beim Gebührenwert € 3.000,00 (künftig € 4.000,00)  in Prozesskostenhilfe-Sachen und dort beginnender langsamerer Gebührensteigerung nicht gelte. (Differenzierung richtig gesehen, positiv zu vermerken) 

Es hat seinen Grund, warum es im Bezirk des Landgerichts Kleve bei rund 280 Anwälten nur noch sechs Auszubildende zum Rechtsanwaltsfachangestellten gibt. Die Verarmung der Anwaltschaft schreitet voran, und die Gebührenerhöhung wird den Trend nicht aufhalten, zumal schon jetzt das Geschrei aus den Ländern über die Unbezahlbarkeit von Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe / Beratungshilfe zu hören ist.

Nichts hingegen werden wir hören zu dem Umstand, dass alle Gerichtsgebühren linear steigen, Anwaltsgebühren nur degressiv ansteigen, und dass zum 1.7.2013 die Gerichtsgebühren mal wieder richtig kräftig steigen sollen, so sehr, dass im Referentenentwurf trotzt steigenden Aufwands für Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe ein Überschuss für die Justizhaushalte errechnet wird.

Nicht geändert wurde § 50 RVG: Weiter zieht die Justiz in Fällen angeordneter Ratenzahlung bei Verfahrenskostenhilfe Raten ein, deckt damit die Gerichtskosten, die ausgezahlten Verfahrenskostenhilfe-Gebühren, und erst, wenn der Staat voll befriedigt ist und somit keinerlei Beitrag mehr für die Öffnung des Zugangs zum Recht für die Armen geleistet hat, kommt mit einem etwaigen Überschuss auch noch der Verfahrenskostenhilfe-Anwalt zum Zuge und kann hoffen, dass ihm ein Teil der Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und Verfahrenskostenhilfe-Zahlung der Landeskasse noch bezahlt wird. (Was bisher alle Schaltjahre ein- bis zweimal vorkommt)

Es konnte mir noch niemand  erklären, warum der freiberuflich tätige Anwalt die einzige Stelle ist, die dann noch einen wirtschaftlichen Beitrag zur Sicherung des gleichen  Zugangs zum Recht für die Armen leistet. Das Mantra vom Staat als dem sicheren Gebührenzahler lasse ich nicht gelten:  Wer Anwaltszwang anordnet, hat dafür zu sorgen,  dass Arme sich Anwälte leisten können, denn ohne anwaltliche Hilfe gibt es im Anwaltsprozess denknotwendig keinen Zugang zum Recht.  Für Grundrechtsgewährung und Grundrechtsschutz ist nicht der Anwalt, sondern ist der Staat zuständig.

 

Die Beratungshilfegebühren werden kräftig angehoben, im Ganzen  zunächst die Gebühr Ziffer 2500 von € 30,00 auf € 35,00 (bitte nicht in die Luft gehen, und wenn, bitte wieder auf den Boden zurückkommen), dann aber für jeden weiteren familienrechtlichen (!) Gegenstand um € 10,00, die Geschäftsgebühr (neue Ziffer 2503) steigt von € 70,00 auf € 85,00, und dannfür jeden weiteren familienrechtlichen Gegenstand (!) um € 25,00, und die Einigungsgebühr (neue Ziffer 2510) steigt von € 125,00 auf € 150,00 und für jeden weiteren familienrechtlichen Gegenstand um € 45,00.

Der Katalog der "Gegenstände" stellt auf § 111 FamFG ab. Theoretisch kann  künftig die Beratung bei sechs Gegenständen mit € 85,00 statt mit € 30,00 und die Tätigkeit mit € 210,00 statt mit € 70,00 abgerechnet werden, dazu ggf. die Einigungsgebühr. Dafür kann man dann schon mal anfangen zu arbeiten, ohne sich als wirtschaftlicher Idiot behandelt vorzukommen.

Bitte beachten Sie: Im Referentenentwurf ist (auf Seite 415) als Begründung für diese Besonderheiten der Beratungshilfe im Familienrecht die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 1720/2001  = NJW 2002, 429 herangezogen worden, wo das BVerfG durchaus deutliche Bedenken gegen die bisherige Praxis des Amtsgerichts Emmerich am Rhein (Berechtigungsschein "all-Inclusiv" für "Scheidungs- und Folgesachen) übt. Bevor Sie lange grübeln: Ja sicher, die Entscheidung habe ich herbeigeführt und auch für die Veröffentlichung gesorgt.  Was sage ich immer: Steter Tropfen höhlt den Stein, man muss die besseren Argumente haben und  länger durchhalten als die Sesselpupser und Erbsenzähler die meinen, die Anwälte raubten all das gute Geld der Justiz, das in Planstellen besser angelegt sei.

Danksagungen werden täglich von 10:00 bis 10.01 Uhr entgegengenommen.

Spaß beiseite: Wer sich nicht um Erfolg bemüht, wird keinen haben, und wer sich nicht kümmert, erreicht auch nichts. Daran, dass wir Anwälte so schlecht dastehen im Verhältnis zu Ärzten und Zahnärzten, tragen vor allem Sie, liebe Kollegen die Schuld: Wer vordemokratisch bestenfalls die anderen denken und streiten lässt, und dann den, der kämpft, hier und da auch noch angiftet, weil der so energisch ist und manchmal halt auch  böse und hart formuliert, wer mit anderen zusammen eine Spezies bildet, innerhalb deren Uneinigkeit und Besserwissenwollen Lebensmaxime zu sein scheint, einer Spezies, in der Überzeugungen auf der Strecke bleiben und Meinung vornehm verkauft wird an den, der zahlt,  muss sich nicht wundern.

Sorgen Sie sich aber nicht. Die Altersmilde hat mich noch nicht erreicht.