Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer

Rechtsanwalt Christian Giese
19.07.2017147 Mal gelesen
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung! Tel.: 089 / 53 51 35. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen mit Waldorf Frommer.

Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer

Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt unzählige Filesharing-Abmahnungen im Auftrag von  20th Century Fox, Warner Bros. oder Universum Film. Haben Sie eine solche Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Dann nutzen Sie jetzt die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung!Tel.: 089 /  53 51 35.  Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen mit Waldorf Frommer im Auftrag von Twenthies Century Fox, Warner Bros, Universum Film u.a.. Auch wir haben unseren Sitz in München und haben jeden Tag mit Waldorf Frommer zu tun.

Unser Ziel:

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlungmindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Kanzlei Waldorf Frommer.

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv.
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Filesharing spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was Sie bei einer Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer beachten müssen

  1. Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer für 20th Century Fox, Warner Bros. oder Universum Film?
  2. Was wird von Ihnen verlangt?
  3. Wie helfen wir Ihnen?
  4. Ermittlung meiner IP-Adresse fehlerhaft?
  5. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
  6. Verjährt eine Abmahnung von Waldorf Frommer?
  7. Klagen Waldorf Frommer?

1. Was ist eine Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer

Der Vorwurf lautet: "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung". In der Regel verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von ? 915,00,- (Film) oder ? 619,50,- und mehr (Serie).

In den allermeisten Fällen werden Abmahnung von Warner Bros u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) zulasten von 20th Century Fox, Warner Bros., Universum Film vorgenommen haben soll. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (BitTorrent).

Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben (PopcornTime)

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent einen Film oder eine Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Bei PopcornTime ist es genau das Gleiche.

Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und es sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

Genau dieser Upload von Filmen oder Serien wird durch Waldorf Frommer im Auftrag von 20th Century Fox, Warner Bros oder Universum Film abgemahnt.

2. Was wird von Ihnen bei einer Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer verlangt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der "marktführenden" Abmahnkanzleien in Deutschland. Ihre Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin fordern Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von ? 619,50 für jede Folge einer illegal heruntergeladenen Serie bzw. ? 915,00 für Filme.

Sie haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen Filesharings (illegalen Tauschangebotes) zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie  bei einer Abmahnung Warner Bros. unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

3. Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer?

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung per Telefon. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer solchen Filesharing-Abmahnung ein und besprechen wie wir vorgehen.

a) Muss man immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen. Verwenden Sie auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen.

Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung Warner Bros kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Haftet der Anschlussinhaber automatisch für einen illegalen Upload bei einer Abmahnung von Warner Bros. durch Waldorf Frommer?

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

4. Kann ich die Ermittlung meiner IP-Adresse bei einer Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer als fehlerhaft anzweifeln?

Sie können das Ermittlungsergebnis zwar anzweifeln, sollten dies aber tunlichst unterlassen. Die großen Abmahnkanzleien arbeiten seit Jahren mit einer zuverlässigen Anti-Piracy-Software. Sollten Sie nun auf die Idee gebracht werden, die Abmahnung Warner Bros durch Waldorf Frommer zu ignorieren, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass Sie falsch ermittelt wurden, dann wird eine Abmahnkanzlei vor Gericht gehen. Wenn es dann weiterhin Ihre Strategie ist, dass Ihr Anschluss falsch ermittelt worden sein muss, wird ein Gericht anordnen, dass ein Gutachten hierüber einzuholen ist. Vorschuss z.B. hier bei AG München ? 6.000,00! Wenn nun der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass die Anti-Piracy-Software - wie so oft - keine Fehler bei der Ermittlung Ihres Anschlusses gemacht hat, fallen zusätzlich zu den sündhaft teuren Abmahn-/ und Prozesskosten diese Sachverständigenkosten für Sie an!

5. Übernimt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer?

Klare Antwort: In aller Regel leider nicht.

6. Verjährt eine Abmahnung von Warner Bros durch Waldorf Frommer irgendwann?

Manche Abmahnkanzleien, wie z.B. Daniel Sebastian Rechtsanwälte, behaupten gerne, dass die Verjährungsfrist für Filesharing-Abmahnungen 10 Jahre betragen würde! Das stimmt allerdings nicht. Die Verjährungsfrist beträgt für Filesharing-Abmahnungen 3 Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Abmahnung zu laufen.

7. Klagen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer immer?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass "die eh nicht klagen", wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch  viele Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.

Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine E-Mail an beratung@anwaltskanzlei-giese.de

Wir helfen Ihnen!

Rechtsanwalt

Christian Giese