BGH: Mindestbedarf der nichtehelichen Mutter beträgt 770,00 EUR

Familie und Ehescheidung
21.12.20091905 Mal gelesen

In seiner Entscheidung vom 16.12.2009 (XII ZR 50/08) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch der Kindesmutter wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes gegenwärtig 770,00 EUR monatlich beträgt.

In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte die Kindesmutter über zehn Jahre in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit dem Vater des Kindes zusammengelebt. Während des Zusammenlebens mit dem Kindesvater war die Kindesmutter nicht erwerbstätig.
 
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ihren Lebensbedarf allein von dem eigenen Lebensstandard vor der Geburt des gemeinsamen Kindes und nicht vom - gegebenenfalls höheren - Einkommen ihres Lebenspartners ableiten kann und zwar auch dann nicht, wenn sie längere Zeit mit ihm zusammen gelebt hat. Da allerdings der Betreuungsunterhalt der Kindesmutter eine notwendige persönliche Betreuung des Kindes ermöglichen soll, ohne dass sie in dieser Zeit gezwungen ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, ist ihr jedoch ein Unterhaltsbedarf zuzubilligen, der nicht unter dem Existenzminimum liegen darf.
 
Auch wenn also die Kindesmutter vor der Geburt des nichtehelichen Kindes nicht gearbeitet hat, beträgt ihr Mindestbedarf jedenfalls 770,00 EUR. Mindestens in dieser Höhe kann der Vater des nichtehelichen Kindes auf Unterhalt in Anspruch genommen werden.
 
(Quelle: Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2009)
 

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