Patientenverfügung - Gesetz am 1. September 2009 in Kraft getreten.

Familie und Ehescheidung
26.09.20091983 Mal gelesen
Die nach jahrelanger Debatte fraktionsübergreifend ausgearbeitete Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite einer Patientenverfügung ist in Kraft getreten.

Hier ein Überblick zur Patientenverfügung auf der Grundlage des Gesetzes: 

  • Der Verfügende muss volljährig sein.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich getroffen werden.
  • Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben werden.
  • Die Bindungswirkung betrifft Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte und Betreuer.
  • Die getroffenen Regelungen müssen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.

Weitere Informationen zum Bereich Patientenverfügung erhalten Sie hier: Patientenverfügung, Rechtsanwalt Hamburg.

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