Die nach jahrelanger Debatte fraktionsübergreifend ausgearbeitete Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite einer Patientenverfügung ist in Kraft getreten.
Hier ein Überblick zur Patientenverfügung auf der Grundlage des Gesetzes:
- Der Verfügende muss volljährig sein.
- Die Patientenverfügung muss schriftlich getroffen werden.
- Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben werden.
- Die Bindungswirkung betrifft Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte und Betreuer.
- Die getroffenen Regelungen müssen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
Weitere Informationen zum Bereich Patientenverfügung erhalten Sie hier: Patientenverfügung, Rechtsanwalt Hamburg.
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