Patientenverfügungen und weitere wichtige Änderungen zum 01.09.09

Familie und Ehescheidung
02.09.20092186 Mal gelesen

Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.09 in dritter Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen beschlossen und damit die Patientenautonomie gestärkt. Mehr als 8 Millionen Menschen in Deutschland haben bereits eine Patientenverfügung. Sie könne sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in Phasen schwerer Krankheit beachtet wird. Nachdem bereits der BGH mit seinen Beschlüsen vom 17.03.03 (BGHZ 154,205) und vom 08.06.05 (BGHZ 163, 195) die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt hat, hat jetzt auch der Gesetzgeber endlich nachgelegt. Ab 01.09.09 werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Damit soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich selbst zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr äußern kann.

Ab 01.09.09 treten weitere wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft. Die Reformen zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich sorgen nun für eine gerechtere Vermögensverteilung bei der Scheidung. Außerdem tritt ein modernes Verfahrensrecht für alle Familiensachen und für die Materien der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungs-, Unterbringungs- und Nachlasssachen) in Kraft.