Unterhaltsrecht BGH: Verpflichtung zum Umzug bei hohen Fahrtkosten zum Studienort

Familie und Ehescheidung
26.06.20092119 Mal gelesen

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine Studentin, die noch bei einem Elternteil lebt, darauf verwiesen werden kann, an den Studienort zu ziehen, um dadurch hohe Fahrtkosten einzusparen.

Die Klägerin verklagte ihren Vater auf Unterhalt. Sie wohnte bei ihrer Mutter und studierte an einer auswärtigen Fachhochschule. Die Klägerin klagte auf Abänderung eines im Jahr 2000 geschlossenen Vergleichs, da der Beklagte ihrer Ansicht nach wegen seines gestiegenen Einkommens und unter Berücksichtigung ihrer hohen Fahrtkosten zum Studienort zu höheren Unterhaltsleistungen verpflichtet sei.
 
Unter Abwägung der wechselseitigen Interessen der Klägerin und des Beklagten stellte der Bundesgerichtshof fest, dass die Interessen des unterhaltspflichtigen Vaters deutlich überwiegen. Der Bundesgerichtshof ist im vorliegenden Rechtsstreit der Auffassung, dass der Klägerin ein Umzug zum Studienort aufgrund der hohen Fahrtkosten zuzumuten sei. Die von der Klägerin vorgebrachten Gründe, die gegen einen Umzug sprechen könnten, überzeugten den Bundesgerichtshof nicht.
 
(Quelle: BGH, Urteil vom 21.1.2009, XII ZR 54/06)
 

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