Nach zehnjähriger Zahlung des Trennungsunterhalts ist in der Regel kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet
Grundsätzlich ist Trennungsunterhalt in der angemessenen Höhe geschuldet. Es darf auch nicht auf wesentliche Teile des Trennungsunterhalts verzichtet werden. Liegt der tatsächlich geschuldete Trennungsunterhalt mehr als ein Drittel unter dem bezahlten, so muss der Unterhalt nachgezahlt werden bzw. die Vereinbarung wird als unwirksam angesehen.
Allerdings gilt: Nach zehnjähriger Zahlung des Trennungsunterhalts ist in der Regel kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet (OLG Bamberg, FamRZ 2014, 1707).
Aber:
Wer lebt schon so lange getrennt voneinander und reicht keine Scheidung ein?