Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2008

Familie und Ehescheidung
20.12.20071670 Mal gelesen

Unmittelbar nach der turnusmäßigen Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2007 wird es zum 01.01.2008 eine Anpassung der Tabelle an die dann in Kraft tretende Unterhaltsrechtsreform geben.


Der Kindesunterhalt wird sich ab einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.500,00 € erhöhen. In der ersten Altersklasse wird sich der Zahlbetrag, also der Betrag, der nach Anrechnung des Kindesunterhalts zu zahlen ist, beispielsweise bei einem Nettoeinkommen von 2.300,00 € von 196,00 € auf 230,00 € erhöhen.


Die Einkommensgruppen verschieben sich; künftig wird die höchste Einkommensgruppe bei einem Nettoeinkommen von 4.701,00 € bis 5.100,00 € liegen; der entsprechende Zahlbetrag wird sich von 327,00 € in der niedrigsten Altersklasse auf 370,00 € erhöhen.


Bei dem Unterhalt von volljährigen Kindern ist das Kindergeld in voller Höhe anzurechnen, so dass sich die Zahlbeträge entsprechend verringern.


Bestehende Titel sollten, sofern sie einen Zahlbetrag benennen, angepasst werden.