Das Gesetz orientiere sich am Leitbild der gemeinsamen Sorge der Eltern für ihr Kind (Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger):.
"Wir legen zugrunde, dass es das Beste ist, wenn sich beide Elternteile... um ihr Kind kümmern - es sei denn, das Kindeswohl steht ausdrücklich entgegen."
Die Mutter hat mit der Geburt die alleinige Sorge. Aber der Vater kann beantragen, die gemeinsame Sorge mit der Mutter auszuüben. Er kann sogar sagen: Ich bin derjenige, der am besten die alleinige Sorge für unser Kind haben sollte. Solch ein Antrag müsste aber besonders fundiert begründet werden und für die Richter nachvollziehbar sein - in der Praxis eher der Ausnahme vorbehalten und sicher nicht einfach durchzusetzen.
Dann habe die Mutter die Gelegenheit, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Wenn sie Gründe vorbringt, dass es aus ihrer Sicht dem Kindeswohl besser dienen würde, das Kind in der alleinigen Sorge der Mutter zu belassen, dann sollte sie das ebenso konkret vortragen. In diesem Fall würden diese unterschiedlichen Vorstellungen - gemessen am Wohl des Kindes- in einem Verfahren beim Familiengericht geklärt.
Rechtsanwalt Sagsöz, Fachanwalt für Familienrecht/ Bonn
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