Bundesverfassungsgericht stärkt Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare

Bundesverfassungsgericht stärkt Adoptionsrechte gleichgeschlechtlicher Paare
19.02.2013469 Mal gelesen
Das Bundesverfassungsrecht hat am 19. Februar 2013 die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die bereits von ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin angenommenen Kinder adoptieren dürfen.

Bislang war dies nur bei leiblichen Kindern des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin möglich. Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf: "Mit dieser Entscheidung will das Bundesverfassungsgericht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung (Art 3 Grundgesetz) gerecht werden. Sowohl in Bezug auf Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften als in Bezug auf adoptierten Kinder im Verhältnis zu leiblichen Kindern."

Bislang war es homosexuellen Partnern nicht gestattet, die adoptierten Kinder ihres Lebenspartners ebenfalls zu adoptieren. Das Bundesverfassungsgericht hob dieses Verbot der Sukzessivadoption jetzt auf, da es dem Recht auf Gleichbehandlung widerspreche. Geklagt hatte  eine Ärztin aus Münster, die das adoptierte Kind ihrer Partnerin adoptieren wollte.

Das Bundesverfassungsgericht argumentiert: Adoption durch eingetragene Lebenspartner und das Aufwachsen mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen in eingetragenen Lebenspartnerschaften schade dem Kindeswohl nicht - dies hätten Sachverständigenbefragungen klar ergeben -, also muss eingetragenen Lebenspartnern auch die Sukzessivadoption - wie Eheleuten - erlaubt sein. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2014 eine neue Regelung schaffen.

Fachanwalt Heumann: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbessert die Position adoptierter Kinder für den Fall der Trennung in Punkto Unterhaltsrecht und Sorgerecht, wie auch im Erbrecht."

Mehr Informationen: http://familien-u-erbrecht.de/aktuelles/

 

Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
- Fachanwalt für Familienrecht -

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