Unterhaltsreform - endlich geht es voran !

Familie und Ehescheidung
05.11.20071005 Mal gelesen

Nachdem durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht vor einigen Monaten die Unterhaltsrechtsreform erst einmal eingefroren worden war, scheint es jetzt erst einmal weiterzugehen.

Frau Zypries teilte mit, dass alle Kinder -egal ob ehelich oder nichtehelich- bei der Unterhaltsberechnung gleich behandelt werden sollen. Die wichtigste Neuerung ist daher wohl, dass die Ansprüche von Kindern nun vorrangig behandelt werden, das heißt der Kindesunterhalt wird beim Unterhaltspflichtigen (meist Vater) vom Einkommen abgezogen, bevor der Ehegattenunterhalt (meist Mutter) berechnet wird. Mangelfälle wird es demnach in Zukunft kaum noch geben. Zweck dieser Regelung dürfte in erster Linie sein, die Unterhaltsvorschusskassen der Jugendämter zu entlasten.

Die weitere wichtige Änderung besteht darin, den Betreuungsunterhalt zu  auf drei Jahre zu kappen. Bisher musste der betreuende Elternteil erst eine halbtägige Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn das jüngste Kind mit der Grundschule fertig war, eine vollschichtige Erwerbstätigkeit mit dem 16. Geburtstag des Kindes. Der Unterhalt für die Betreuung der gemeinsamen Kinder wird demnach dramatisch gekürzt.

Noch diese Woche soll es mit dem Gesetzesentwurf nach vorne gehen. Es bleibt abzuwarten, wann das Gesetz rechtskräftig wird. Weiter sind wir auf die Auswirkungen der Reform in der Praxis gespannt.