Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2013 nicht geändert. Es wird keine Erhöhung des Kindesunterhalts geben.
Es wird lediglich der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige angehoben werden, wodurch die Erhöhung der Hartz IV-Sätze zum 01.01.2013 berücksichtigt wird. Damit bleibt dem Unterhaltspflichtigen monatlich mehr zum Leben.
Die Selbstbehalte werden wie folgt erhöht:
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Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt bisher Selbstbehalt ab 2013
Kindern bis 21 Jahre in allg. 950,00 € 1.000,00 €
Schulausbildung im Haushalt
eines Elternteils;
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig
Kindern bis 21 Jahre in allg. 770,00 € 800,00 €
Schulausbildung im Haushalt
eines Elternteils; Unterhaltspflichtiger
nicht erwerbstätig
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anderen volljährigen Kindern 1.150,00 € 1.200,00 €
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Ehegatten oder Mutter/Vater 1.050,00 € 1.100,00 €
eines nichtehelichen Kindes
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Eltern 1.500,00 € 1.600,00 €
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt auf, wie viel Unterhalt Eltern ihren Kindern schulden, wenn sie nicht zusammen leben. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag.
Sie wird regelmäßig aktualisiert, so dass die Höhe der Unterhaltsbeträge entsprechend angepasst wird.