Rententipp Versorgungsausgleich

Familie und Ehescheidung
18.06.2012533 Mal gelesen
Möglichkeiten, wie Sie Ihre scheidungsbedingt gekürzte Rente zukünftig wieder ungekürzt erhalten können.

Mit Inkrafttreten der Reform zum Versorgungsausgleich am 1.9.2009 haben Rentenbezieher unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ihre scheidungsbedingt gekürzte Rente beim Tod des früheren Ehepartners zukünftig wieder ungekürzt zu erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Ex-Partner die durch den Versorgungsausgleich aufgestockte Rente noch nicht länger als 3 Jahre bezogen hat. Die Abänderung der Rentenhöhe muss in diesem Fall bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden.