Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz aktuell. Es gab damit der Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen unterhaltspflichtigen Vater statt (Aktenzeichen: 13 UF 88/11). Das Land hatte der Tochter des unterhaltspflichtigen Mannes über 3000Euro Bafög gezahlt. Diesen Betrag forderte das Land vom Vater zurück.
Er war weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen, so das OLG.
Zuvor hatte er sich geweigert, seine Tochter bei der Ausbildung zur Erzieherin finanziell zu unterstützen, weil sie eine vierjährige Pause eingelegt hatte. Das Gericht sah darin jedoch keinen ausreichenden Grund, die Zahlungen einzustellen. Denn die Tochter führe ihre Ausbildung nach der Unterbrechung nun zielstrebig fort. Es wäre für sie daher mit erheblichen Nachteilen verbunden, wenn sie kein Geld mehr erhielte.
Wichtig:
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung haben die Richter die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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Verfasser des Artikels - RA Sagsöz, Bonn/ Köln - Sekr.: 0228 9619720