Thema: Unregelmäßiges Einkommen
Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (Weihnahtsgeld zB.), werden sie auf ein Jahr verteilt. Einmalige Zahlungen wie z.B. Ab-findungen sind auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen.
Ein Auszug aus den aktuellen Leitlinien 2011
Thema: Überstunden
Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, so-weit sie berufstypisch sind und dasübliche Maß nicht überschreiten. Ob und in welchem Umfang weitergehende Einkünfte durch Überstunden, aus Nebentätigkeit oder Zweitarbeit anrechenbar sind, ist nach Billigkeit nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.
Thema: Spesen und Auslösungen
Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen,sind jedoch abzuziehen.
Thema : Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Bei der Ermittlung des zukünftigen Einkommens eines Selbstständigen ist in der Regel der Gewinn der letzten drei Jahre zugrunde zu legen.