Elterngeld beschlossen

Familie und Ehescheidung
07.12.20061214 Mal gelesen

Ab 1.1.2007 soll das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes treten.

Erwerbstätige, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden pro Woche reduzieren, sollen ab 1.1.2007 eine Elterngeldleistung in Höhe von mindestens 67 % ihres bisherigen Einkommens erhalten. Maßstab soll das in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielte Einkommen sein. Als Höchstleistung sollen monatlich 1.800 ? gewährt werden können. Ist das monatliche Einkommen kleiner als 1.000 ? netto, sollen bis zu 100 % des Einkommens ersetzt werden. Der Prozentsatz wird dabei gleitend erhöht: Für je 2 ? unter der maßgeblichen Grenze soll die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte steigen.

Damit soll jeder betreuende Elternteil, der die Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, dann erstmals einen am individuellen Einkommen orientierten Ausgleich für finanzielle Einschränkungen erhalten.

Nicht Erwerbstätige bzw. Elternteile mit einem bisherigen Einkommen monatlich von unter 448 ? sollen ein Elterngeld in Höhe von mindestens 300 ? bekommen. Dieser Mindestbeitrag wird in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Dabei ist unerheblich, ob die Eltern  vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren oder nicht.

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld ist das Elterngeld bis 300 ? als Einkommen anrechnungsfrei; es wird für 12 Monate zusätzlich zu den anderen Leistungen gezahlt.

Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information.Er stellt keine rechtliche individuelle Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen.