Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei Scheidungen den Unterhaltsanspruch von Hausfrauen verbessert, die in der Ehe über Jahrzehnte Haushalt und Kindererziehung übernommen hatten. In dem am Montag veröffentlichten Urteil stellte der oberste Familiensenat klar, dass in solchen Fällen die Frau unbefristet Unterhalt erhalten muss.Der Fall betraf eine heute 58-jährige Frau, die nach 23 Jahren geschieden wurde. Sie hatte komplett Haushalt und Kindererziehung übernommen, war mit ihrem Mann umgezogen und hatte ihren Beruf nur stundenweise ausgeübt. Der Mann hatte zudem ein Verhältnis mit einer anderen Frau und wurde spät noch einmal Vater.
Während der Mann der Klägerin als Selbstständiger über ein Nettoeinkommen von mehr als 3500 Euro verfügte, erzielte sie als Ganztagskraft 1020 Euro netto. Auch ihr Rentenanspruch war mit 160 Euro monatlich sehr gering.
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