Unterhalt trotz unzureichender Erwerbsbemühungen!?

Erbschaft Testament
14.06.20101345 Mal gelesen

Ein Unterhaltsberechtigter hat auch nach Wegfall des Betreuungunterhaltes einen Anspruch auf Unterhalt aus Billigkeitsgründen, selbst wenn er sich nicht um eine Beschäftigung bemüht hat. Trotz unzureichender Erwerbsbemühungen kann sich ein Unterhaltsanspruch aus § 1573 BGB ergeben, wenn für den Unterhaltsberechtigten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie der persönlcihen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiograghie, auch bei ausreichenden Erwerbsbemühungen keine reale Beschäftigungschance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit in dem erlernten Beruf besteht.

Dies führt insbesondere dazu, dass kein fiktives Einkommen zugerechnet werden darf, da der Unterhaltsberechtigte auch bei ausreichenden Erwerbsbemühungen keine Erwerbstätigkeit gefunden hätte.

Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht? Rechtsanwältin Bettina Batrinu hilft Ihnen bei der Ermittlung der Unterhaltshöhe und vertritt Sie erforderlichenfalls bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs.