6 Probleme des neuen Erbrechts

Erbschaft Testament
31.07.20091017 Mal gelesen

Das neue Erbrecht tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Was müssen Sie beachten?

 
Problem 1:
Der Erblasser kann sich nicht darauf verlassen, dass ein entfernter Verwandter oder Freund, der ihn pflegt, automatisch kraft Gesetzes bedacht wird, wie das monatelang in den Medien angekündigt worden war. So ist es im Gesetz leider nicht gekommen! Nur Kinder oder Enkelkinder, die den Erblasser pflegen, werden automatisch kraft Gesetzes bedacht.
Tipp: Regeln Sie diesen Fall in Ihrem Testament
 
Problem 2:
Pflegepersonen, die keine Abkömmlinge sind, die der Erblasser aber wegen ihrer Pflegeleistungen bedenken will, muss der Erblasser weiterhin durch die Zuwendung eines (erhöhten) Erbteils oder eines Vermächtnisses an den Pflegenden angemessen honorieren. Er muss es selbst im Testament regeln.
 
Problem 3:
Soweit der zu pflegende Erblasser Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält und diese nachweisbar an seine Pflegeperson weiterleitet, wird sich damit der im Erbfall anstehende Ausgleichsanspruch in entsprechender Höhe reduzieren.
 
Problem  4:
Wer sich als Pflichtteilsberechtigter schon auf das Geld aus seinem Pflichtteilsanspruch eingestellt hat, sollte die neuen Stundungsmöglichkeiten beachten. Damit kann sein Zahlungsanspruch aus dem Pflichtteil sich möglicherweise teilweise weit nach hinten verschieben, wenn das Erbe größtenteils aus einer Immobilie oder einem Unternehmen besteht.
 
Problem 5:
Eltern, die ein missratenes Kind wegen seines sittlich anstößigen Lebenswandels vom Erbe ausschließen wollten, sollten genau hinsehen, ob diese Enterbungskonstruktion noch Bestand hat. Sie wurde grundsätzlich vom Gesetzgeber gestrichen.
 
Problem 6:
Wer in Testamenten bereits einseitig verfügt hat, dass ein Kind, das zu Lebzeiten Zuwendungen erhielt, sich diese bei der Erbteilung oder beim Pflichtteil "anrechnen" lassen muss, sieht sich in seiner Erwartung getäuscht.
Tipp: Prüfen Sie Ihre letztwilligen Verfügungen und lassen Sie sich beraten.