Dr. Lutz Förster: Reform der Erbschaftsteuer - Gesetzentwurf beschlossen

Erbschaft Testament
30.07.2015264 Mal gelesen
Am 08. Juli 2015 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur neuen Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen.

Nach dem noch geltenden Recht müssen Unternehmenserben wenig Steuern zahlen, wenn Sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Arbeitnehmer weiter beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 hier eine Verschärfung verlangt und bei größeren Unternehmen eine Bedürfnisprüfung eingefordert.

Der jetzige Kompromiss verschont kleine Betriebe mit bis zu drei Beschäftigten komplett von der Erbschaftsteuer. Außerdem soll eine flexible Lohnsummenregelung eingeführt werden. Bei Betrieben mit vier bis zehn Arbeitnehmern soll die Mindestlohnsumme bei einer Lohnsummenfrist von fünf Jahren auf 250 Prozent und bei einer Lohnsummenfrist von sieben Jahren auf 500 Prozent abgesenkt werden. Diese Vergünstigung soll bis zur Grenze von 26 Millionen Euro je Erbfall gelten. Bei Familienunternehmen mit Kapitalbindungen liegt diese Schwelle bei 52 Millionen Euro (statt 40 Millionen Euro).

Der Erbe kann eine Verschonungsbedarfprüfung beantragen, wenn das Betriebsvermögen diese Beträge überschreitet. Hierbei ist ein Steuererlass möglich, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass sein verfügbares Vermögen nicht zur vollen Entrichtung der Erbschaftsteuer ausreicht.

Der Erbe kann alternativ einen verringerten Verschonungsabschlag beantragen. Dieser Abschlag schmilzt mit steigendem Wert des geerbten Vermögens. Ab 116 Millionen Euro begünstigten Vermögens gilt ein einheitlicher Verschonungsabschlag: 20 Prozent bei Weiterführung des Betriebes um mindestens fünf Jahre bzw. 35 Prozent bei Weiterführung des Betriebes um mindestens sieben Jahre.

Die Änderungen werden Geltung entfalten nach Verkündung des Gesetzes.

Weitere Korrekturen des Entwurfes sind zu erwarten, da hierzu bereits Kritik der Parteienvertreter sowie auch der berufsständischen Organisationen über die Verschärfung des Erbschaftsteuerrechts aufgekommen ist.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Es wird deutlich, dass Erben im Rahmen der Unternehmensnachfolge nicht länger in dem bisherigen Maße begünstigt werden. Die Abstimmung mit dem im Erbrecht und angrenzenden Steuerrecht erfahrenen Berater ist empfehlenswert

Der Autor Dr. Lutz Förster ist einer der führenden Experten für Erbrecht lt. FOCUS 2000 und 2003.

Für weitere Beratung steht Ihnen der Autor gerne zur Verfügung:

Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster
Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht
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