Wer braucht überhaupt ein Testament?

Erbschaft Testament
17.05.20071665 Mal gelesen

Nicht nur Gerhard Schröder, Joschka Fischer und Boris Becker brauchen eines.


Denn neben geschiedenen Prominenten, sollten auch normale Bürger an ein Testament denken, auch wenn die damit verbundene Beschäftigung mit dem eigenen Tode gerne verdrängt wird.



Immerhin 80% aller Deutschen sind der Meinung, dass eine fundierte Beratung in Erbrechtsfragen wichtig ist.
Allerdings verfassen nur 4 % tatsächlich eine "letztwillige Verfügung von Todes wegen", welche dann auch noch oftmals formale und inhaltliche Fehler aufweist.



Aber wann lohnt es sich überhaupt für den Normalbürger, über ein Testament nachzudenken?


Wie viel Geld sollte man mindestens besitzen, damit eine Beratung Sinn macht?



Die persönliche Vermögenssituation spielt eigentlich keine Rolle, denn wer Streit, steuerliche Verluste und/oder teuere Prozesse der Erben vermeiden will, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen.



Seinen letzten Willen rechtzeitig zu regeln lohnt sich insbesondere, aber natürlich nicht ausschließlich, für Menschen in folgenden Lebenssituationen:



? Familien mit Kindern.



? Vermögende Personen, insbesondere, wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuerfreibeträge überschritten   werden.



? Bei erneuter Heirat und Kindern aus einer früheren Beziehung.



? Nichtehelichen Lebensgemeinschaften.



? Vorhandenem Immobilienbesitz.



? Wenn die Erben verschuldet sind.



? Bei schwarzen Schafen in der Familie.



? Bei nichtehelichen Kindern.



? Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll.



Aber: wie verfasse ich überhaupt ein Testament?



Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.



Zum einen kann ein privatschriftliches Testament errichtet werden, welches allerdings vollständig eigenhändig geschrieben sein und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein muss.



Ein notarielles Testament hingegen wird durch den Notar erstellt und lediglich durch den Testierenden unterschrieben, wobei der Notar fachkundig berät und die richtigen Begriffe verwendet.


Im Erbfall braucht man dann auch keinen Erbschein.



Ein Testament macht daher für fast jeden Sinn, wenn er sich wirklich um seine Hinterbliebenen sorgt und diesen unnötigen Ärger ersparen will.





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