Wer richtet die Beerdigung aus?

Erbrecht Eigentum
25.10.2019112 Mal gelesen
Leider ist der Streit um das Erbe nicht der einzige Grund für Auseinandersetzungen nach dem Tod eines Angehörigen...

Leider ist der Streit um das Erbe nicht der einzige Grund für Auseinandersetzungen nach dem Tod eines Angehörigen. Die direkt nach dem Ableben zu klärenden Fragen bergen erhebliches Streitpotential und die Rechtslage ist dabei nicht immer ganz übersichtlich.

Da ist z.B. das Thema "Beerdigung" - hier ist nicht automatisch der Erbe in der Pflicht. Auch kann er sich nicht über den "Letzten Willen" des Verstorbenen hinwegsetzen, wenn dieser zu Lebzeiten für seine Beerdigung eigene Vorstellungen geäußert hat.

Das Gesetz regelt die sogenannte "Totenfürsorgeberechtigung" nur dann, wenn im Testament dazu keine Ausführungen gemacht wurden. Zum Kreis der Totenfürsorgeberechtigten gehören in aller Regel die engsten - und volljährigen - Familienmitglieder.

Damit gehen aber auch Pflichten einher - so ist die angesprochene Ehefrau auch verpflichtet, die letzten Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln, selbst die Ausschlagung eines Erbes entbindet nicht von dieser Fürsorgepflicht. Reicht die Erbmasse nicht aus, um eine angemessene Beerdigung zu finanzieren, dann muss der Totenfürsorgeberechtigte die Kosten selbst tragen.

Der Freiheit, eine Beerdigung so zu gestalten wie man das gern möchte, sind ebenfalls Grenzen gesetzt, denn der letzte Wille des Verstorbenen muss nicht unbedingt schriftlich fixiert werden. Hat der Verstorbene z.B. zeitlebens davon gesprochen, in Berlin beigesetzt zu werden, kann nach seinem Tod nicht über diesen Wunsch hinweggegangen werden. Wünsche müssen aber angemessen sein. Eine Weltraumbestattung muss kein Angehöriger finanzieren, wenn der Verstorbene dazu keine Mittel hinterlassen hat.

Liegen keine Anordnungen vor, oder lassen sich solche nicht ermitteln, dann muss eine den Lebensverhältnissen des Verstorbenen angemessene Beisetzung stattfinden, die dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entspricht. Kommt es darüber zum Streit unter den Angehörigen, dann gilt der Wille des verbliebenen Ehe- oder Lebenspartners - dies ist z.B. im Feuerbestattungsgesetz definiert.

Rechtsanwalt Lücker aus Aachen - Fachanwalt für Familien- und Erbrecht - steht Ihnen für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht nach vorheriger Terminsvereinbarung per Telefon oder Mail gerne zur Verfügung.