Immobilie im Erbfall kostengünstig verkaufen!

Hofeigenschaft im landwirtschaftlichen Erbrecht
24.09.201931 Mal gelesen
Kosten sparen beim Immobilienverkauf

Eine geerbte Immobilie zu verkaufen kann aufwendig und sogar kostspielig werden. Bei rechtzeitiger Vorsorge lassen sich aber Kosten sparen und Komplikationen vermeiden.

Hindernisse und Kosten für den Erben

Möchte der Erbe eine ihm zugefallene Immobilie zu Geld machen, steht er häufig vor einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand. Da zum Zeitpunkt des Erbfalls der Erblasser noch als Eigentümer im Grundbuch steht, erfordert das Grundbuchamt einen Nachweis dafür, dass man als Erbe neuer Eigentümer der Immobilie und damit auch verfügungsbefugt ist.

Hat der Erblasser nicht durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag vorgesorgt, ist dies nur durch Beantragung und Vorlage eines Erbscheines möglich. Ein solcher Erbschein muss allerdings beim Nachlassgericht - gegebenenfalls auch über einen Notar - beantragt werden und geht mit einigen Kosten einher. Zudem kann die Ausstellung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Vollmacht zum Verkauf der Immobilie

Diese Hürden können aber vermieden werden. Ein Erblasser hat die Möglichkeit, seinen Erben mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten, mit dessen Hilfe der Erbe die Immobilie nach dem Eintritt des Erbfalls veräußern kann, ohne selber im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen zu sein und ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen.

Wichtig ist zum einen, dass diese Vollmacht vorsieht, dass der Bevollmächtigte über Vermögensgegenstände des Erblassers verfügen darf. Weiter muss die Vollmacht vorsehen, dass sie auch über den Tod des Erblassers hinaus gilt (sogenannte "transmortale Vollmacht"). Schließlich ist es zwingend erforderlich, dass die Unterschrift unter der Vollmacht öffentlich beglaubigt wird. Die hierbei anfallenden Kosten unterschreiten die eines Erbscheins aber signifikant.

Reichweite der transmortalen Vollmacht

Die Ermächtigung gilt nach der Rechtsprechung zudem auch für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch sowie für die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld im Rahmen des Verkaufes. Sie räumt daher alle für den Verkauf erforderlichen Rechte umfänglich ein.

Eine transmortale Vollmacht spart aber nicht nur Kosten und Zeit. Sie kann im Einzelfall auch weitergehende Rechte verleihen als dem Erben aufgrund seiner Erbschaft zustehen. Ist die Erbschaft nämlich mit einer Testamentsvollstreckung belastet oder wählt der Erblasser die Einrichtung einer Vor- und Nacherbschaft, kann der Erbe trotz bestehender Beschränkungen zum Verkauf der Immobilie berechtigt werden.