Negativeintrag der Coeo Inkasso GmbH durch Schufa Holding AG gelöscht

Eintrag Coeo Inkasso gelöscht
15.07.2020322 Mal gelesen
Identitätsdiebstahl durch Onkel führte zu Negativeintrag nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids.

Die deutsche Wirtschaft bedient sich bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden sog. Wirtschaftsauskunfteien. Das sind Unternehmen, welche insbesondere Zahlungsdaten über Privatpersonen sammeln und diese auswerten, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich eine Person einen Kredit, eine bestellte Ware o.ä. bezahlt. Schwerwiegend sind dabei sog. Negativeinträge, also Daten mit denen mitgeteilt wird, dass bereits Zahlungsstörungen vorliegen.

Familiäre Beziehungen führen zu falschem Negativeintrag

Wichtig ist dabei natürlich, dass die Daten, welche ein Unternehmen verarbeitet, auch inhaltlich richtig sind. Sonst wird die Zahlungsfähigkeit zu Unrecht falsch eingeschätzt. 

Mit einem solchen Fall wandte sich Anfang Juni 2020 ein Betroffener an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin. Der Mandant beklagte einen Negativeintrag, welchen die Firma Coeo Inkasso GmbH bei der Schufa Holding AG, eben einer solchen Wirtschaftsauskunftei, eingemeldet hatte.

Aufgrund eines Forderungsschreibens der coeo Inkasso GmbH, welches an den Betroffenen gerichtet war und in dem weitere Maßnahmen angedroht wurden, bezahlte dieser einen Betrag von ca. 180,00 Euro. 

Erst nach dem Zahlungsausgleich musste der Betroffene überrascht feststellen, dass die bezahlte Forderung zuvor an die Schufa Holding AG gemeldet wurde. Bei genauerer Überprüfung des Vorgangs stellte sich sodann Folgendes heraus:

Der Onkel des Betroffenen bestellte im Jahr 2018 ein Fußball-Trikot auf den Namen des Betroffenen. Dabei gab der Onkel jedoch seine eigene Adresse an und informierte den Betroffenen nicht. Auch die folgenden Mahnungen und ein Vollstreckungsbescheid wurden an diese Adresse gesendet. Weil der Betroffene und sein Onkel den gleichen Nachnamen tragen, konnten die Schreiben dort auch leicht durch Einwurf  in den Briefkasten zugestellt werden. Es handelte sich daher  um einen Identitätsdiebstahl durch den Onkel des Betroffenen und nicht um eine auch immer wieder vorkommende Personenverwechslung. 

Wie kam es zur Löschung?

Nachdem der Betroffene den ersten Schreck verarbeitet hatte, wandte dieser sich Mitte Mai 2020 zunächst selbst an die Schufa Holding AG und forderte diese unter Angabe der Gründe und Übersendung einer Meldebestätigung zur Löschung auf. Ende Mai 2020 lehnte diese jedoch eine Löschung ab. Dies wurde damit begründet, dass die coeo Inkasso GmbH darüber informiert habe, dass der Forderung ein gerichtlicher Schuldtitel zugrunde liegen würde. Daran zeigt sich, dass Wirtschaftsauskunfteien selbst keinen Zugriff auf die entsprechenden Fallakten haben und auf die Mitwirkung und Belieferung mit richtigen Informationen angewiesen sind.

Nachdem sich Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB Mitte Juni 2020 für den Betroffenen an die Schufa Holding AG gewandt hatte, ließ eine erneute Antwort nicht lange auf sich warten. Nach nur vier Tagen antwortete diese und bestätigte die Löschung der Forderung in ihrem Datenbestand.

Es ist erfreulich, dass das Problem derart schnell gelöst werden konnte. Gleichwohl ist es auch bei scheinbar offensichtlichen Sachverhalten immer wieder nötig, anwaltliche Hilfe einzuholen, um Probleme im Datenbestand von Wirtschaftsauskunfteien zu beseitigen. 

Zögern Sie daher nicht, sich bei Problemen mit Einträgen bei Wirtschaftsaufkunfteien an die Kanzlei AdvoAdvice in Berlin zu wenden. Nutzen Sie hierzu bitte die Telefonnummer 030 921 000 40 oder die  Emailadresse info@advoadvice.de.