100 Tage DS-GVO – Vieles bleibt noch unklar

Datenschutzrecht
07.09.201821 Mal gelesen
Am 02.09.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung 100 Tage und noch immer herrscht bei vielen Unternehmen ein großes Fragezeichen, wenn es um die Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben zum Schutz von Daten geht.

Unsicherheit statt Klarheit

Auch nach nunmehr 100 Tagen, seitdem die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten ist, scheint sich die Wirtschaft noch nicht mit den neuen Vorschriften angefreundet zu haben. Bisher herrscht vielerorts noch Unklarheit, wenn es um die DS-GVO geht.

"Interpretation und Auslegung bedürfen einer bestimmten Zeit", meint auch Digital-Expertin Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Wirtschaft wird verständlicherweise versuchen, die neuen Regelungen eher weit auszulegen. Verbraucherverbände dagegen werden mehr die Interessen der betroffenen Verbraucher im Blick haben.
Im Ergebnis bedeutet das, dass es wohl noch einige klärende Gerichtsentscheidungen dauern wird, bis mehr Licht ins Dunkle der Datenschutzverordnung dringt.

Facebook und Co. sollen es in Zukunft schwerer haben

Als Beispiel nannte Ehrig das sogenannte Kopplungsverbot, nach dem Unternehmen die Nutzung eines Dienstes nicht von der Einwilligung in eine weitere Datenverarbeitung - etwa für personalisierte Werbung - abhängig machen dürfen. Gerade Unternehmen, die mit ihren gesammelten Daten Geld verdienen, werden wohl in Zukunft versuchen, die neuen Regelungen zu umgehen.

Erst dann wird sich zeigen, wie streng Gerichte die neuen Vorgaben in der Praxis tatsächlich umsetzen. Denn die DS-GVO soll ja gerade den Verbrauchern dienen und ihnen den Schutz ihrer persönlichen Daten erleichtern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird durch die DS-GVO wesentlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem unter Umständen auch ausdrücklich zustimmen. Ob in der Praxis gegen Verstöße wirklich wirksam vorgegangen wird, bleibt also abzuwarten.

Mittelständische Unternehmen tun sich schwer

Auch der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, sieht nach der Einführung der DS-GVO noch Unklarheiten. "Die mittelständischen Unternehmer sind nach wie vor stark verunsichert."
Er bemängelt insbesondere, dass die neuen Vorgaben den Unternehmen viel zeitlichen Aufwand bescheren und damit am Ende viel Geld kosten. Häufig sei nicht klar, was Unternehmer genau zu leisten hätten. Auch hier wird erst die Praxis den Unternehmen etwas mehr Klarheit bringen.

Was sich mit der DS-GVO alles geändert hat

Mit der Einführung des neuen Datenschutzrechtes sollte in Europa ein einheitliches Niveau in Sachen Datenschutz gelten. Für viele Unternehmer, auch in Deutschland, bedeutet die DS-GVO aber in erster Linie eines - viel Aufwand bei der Umsetzung der  neuen, meist strengeren Vorgaben der DS-GVO. Zusätzlicher Druck entsteht durch die verschärfte Haftung bei Datenschutzverstößen und drohenden Abmahnungen.

Bei den Vorschriften der DS-GVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes geht es insbesondere um die Datensicherheit und Vertraulichkeit, sowie um Transparenz und Zweckbindung bei der Datenverarbeitung. Ziel ist es, für alle Bürger der EU ein deutlich höheres Datenschutzniveau zu gewährleisten und ihnen wieder mehr Kontrolle bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verschaffen. In der Praxis wird aber wohl noch einige Zeit verstreichen, bis diese Zielsetzungen vollständig umgesetzt worden sind.

Weitere Informationen zum Thema DS-GVO finden Sie auch unter: 

https://www.rosepartner.de/datenschutzgrundverordnung-dsgvo.html