Datenschutz ist Chefsache – auch bei Vereinen

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03.07.201828 Mal gelesen
Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft. Dass sich viele Unternehmen auf teils gravierende Neuregelungen durch die Datenschutzgrundverordnung einstellen müssen, ist hinlänglich bekannt. Dass Gleiches auch für Vereine gilt, scheint aber noch nicht bei allen Vorständen angekommen zu sein.

Diese Einschätzung treffen Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, und Dr. Eugen Ehmann Regierungsvizepräsident von Mittelfranken.

Doch auch für Vereine gilt: Datenschutz ist Chefsache! Wer jetzt nicht handelt, dem können empfindliche Geldbußen drohen.

 

Dieses eindeutige Statement gaben Herr Kranig und Herr Dr. Ehmann in einem mit dem Verlag C.H. Beck kürzlich geführten Interview ab. In dem Gespräch wurde nochmals herausgearbeitet, dass

  • eindeutig jeder Verein von den Regelungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) betroffen ist;
  • auch Daten auf Karteikarten und in Listen auf Papier betroffen sind;
  • eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dann besteht, wenn mindestens zehn Personen irgendwie automatisiert Daten verarbeiten (also mit PC, Laptop, Smartphone usw.);
  • auch wer laut Gesetz keinen Datenschutzbeauftragten benennen muss, muss sich trotzdem um den Datenschutz kümmern;
  • Verstöße gegen die Datenschutzverordnung (DSGVO) künftig hohe Strafen mit sich bringen. Fast jeder Verstoß gegen die DSGVO mit einem Bußgeld bedroht. Der Bußgeldrahmen von bis zu 20 Millionen Euro dürfte bei kleineren Vereinen zwar nicht ausgeschöpft werden. Gleichwohl kann auch ein eher geringes Bußgeld durchaus wehtun.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kanzlei HOS-Rechtsanwälte.

Als Ansprechpartner für Fragen rund um den Datenschutz steht Ihnen Rechtsanwältin Anna O. Orlowa als geprüfte Datenschutzbeauftragte (TÜV-Süd-Zertifizierung) gerne zur Verfügung.