Autonomes Autofahren: Ein Ausblick
Grundsätzlich geht es beim autonomen Fahren um Fahrzeuge, die ohne menschliche Überwachung im Straßenverkehr zum Einsatz kommen. Die Hersteller möchten erreichen, dass die Fahrzeuge ohne manuelle Eingriffe bewegt werden können. Das bedeutet, dass Gas- und Bremspedale ebenso wie Lenkräder dann überflüssig wären Die Technik soll dazu führen, dass es zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr kommt.
Das Thema autonomes Fahren stellt auch für eine Kanzlei für Datenschutz ein weites Betätigungsfeld dar. Die autonom fahrenden Autos sammeln große Mengen an Daten. Es stellt sich die Frage, was mit diesen Daten geschieht. Gerade deshalb ist eine Datenschutzberatung in einer darauf spezialisierten Kanzlei für Datenschutz wichtig. Immerhin wird es nach Ansicht von Experten dazu kommen, dass die aktuell gesammelten Datenmengen von immerhin bis zu 25 Gigabyte pro Stunde in Zukunft noch übertroffen werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich zu diesem Thema dahingehend geäußert, dass die Selbstbestimmung des Einzelnen nicht eingeschränkt werden darf. Neue Gesetze sollen hier Abhilfe schaffen.
Kanzlei für Datenschutz
Eine Kanzlei für Datenschutz kann wertvolle Aufklärung und Unterstützung bieten. Dies betrifft wichtige Fragen: Wer hat Zugriffsrechte auf die gesammelten Daten oder von wem dürfen die Daten eingesehen werden? Auch wenn die Rechtslage unausgereift ist, ist festzustellen, dass sich die Politik engagiert zeigt. Immerhin geht es darum, den Mobilitätsstandort Deutschland weiter zu fördern. Als Kanzlei für Datenschutz wirken wir daran mit, dass ungenaue Formulierungen der Gesetzestexte angepasst oder Gesetze geändert werden.
Um die Datenverarbeitung sicher zu gewährleisten und den Verkehr friktionsfrei zu gestalten ist die Einrichtung von unabhängigen Trust Centers im Gespräch. Eines soll vermieden werden: Und zwar, dass die Autohersteller die komplette Kontrolle über die gesammelten Daten erhalten. Dies könnte als Exklusivität der Informationen verstanden werden. Denn nicht nur renommierte Marken haben damit Zugriff auf individuelle Informationen hinsichtlich des Fahrers, was gegenüber traditionellen Werkstätten oder anderen Kfz-Fachbetrieben eine deutliche Benachteiligung im Wettbewerb darstellen könnte. Man darf auf neue Gesetze gespannt sein.