Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten verboten!

Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten verboten!
03.06.20141818 Mal gelesen
Auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken schreiben sich User täglich jede Menge Nachrichten. Teilweise wird dort Privates, teilweise auch Lapidares diskutiert und ausgetauscht.

Dass Facebook grundsätzlich eine öffentliche Plattform darstellt, mag aber nichts an dem Umstand ändern, dass der Verfasser einer Nachricht - auch im digitalen Bereich - in seinen Persönlichkeitsrechten dadurch verletzt werden kann, dass diese Nachrichten veröffentlicht werden. Dies hatte das ein deutsches Gericht kürzlich zu entscheiden (HIER der Beschluss im Volltext).

OLG Hamburg - Beschluss vom 04.02.2013 - Az. 7 W 5/13

Der dem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt verhielt sich folgendermaßen: der Antragssteller legte eine einstweilige Verfügung beim Gericht ein, und zwar gegen die Veröffentlichung seiner privaten Nachrichten auf Facebook. Dem Antragsgegner sollte dadurch verboten werden, die in Rede stehenden Nachrichten öffentlich zu machen. In den betreffenden Nachrichten ging es um Abstammungsnachweise bezüglich eines Adelssystems, das mehrere Jahrhunderte in die Geschichte zurückgeht. Diese Nachrichten wurden zunächst in einer nichtöffentlichen Facebook-Gruppe veröffentlicht, später vom Antragssteller dann öffentlich gemacht.

Das OLG Hamburg entschied daraufhin, dass die Beschwerde des Antragsstellers begründet ist. Eine Mitteilung - und sei sie "nur" über internetalem Wege erfolgt -, die an einen anderen gerichtet ist, darf nicht ohne Zustimmung des Verfassers einfach veröffentlicht werden. Dies verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfassers. Dabei bezieht sich das OLG Hamburg auf ein Urteil des BGH von 1954, in dem es heißt, dass jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist. Daher steht auch nur dem Verfasser zu, über eine Veröffentlichung dieser Gedankenmitteilung zu entscheiden. Das Internet und insbesondere Facebook ändere an dieser Ansicht der Sachlage nichts.

Ausnahmen davon kann es nur geben, wenn das öffentliche Informationsinteresse überwiegt. Dies war im vorliegenden Fall aber nicht gegeben. Weiter heißt es dazu: "Ein derartiger Fall des Überwiegens öffentlichen Informationsinteresses liegt indes hier nicht vor. Der Antragsteller legt in seinem an den Antragsgegner gerichteten Antwortschreiben die Gründe dar, aus denen er die Berechtigung herleitet, seinen Adelstitel zu führen. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse ist nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich ist, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler enthält und die Veröffentlichung den Antragsteller deshalb in zusätzlicher Weise bloßstellt."

Facebook und Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Immer wieder kommt es auf sozialen Netzwerken zu Streitigkeiten zwischen den Usern. Die Bandbreite reicht hierbei von einfachen Beleidigungen, Mobbing oder auch "nur" schlechter Bewertung von hochgeladenen Fotos. Allerdings gilt auch im Internet das Ehrgefühl aller Beteiligter, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Betroffenen vor Angriffen auf Ihre Persönlichkeit und ihr Ehrgefühl - auch online. Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Art. 1 Abs. 1 GG und dem Art. 2 Abs. 1 GG das sogenannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht hergeleitet. Das BVerfG sieht es als Aufgabe des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht an, "im Sinne des obersten Konstitutionsprinzips der "Würde des Menschen" (Art. 1 Abs. 1 GG) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen; diese Notwendigkeit besteht namentlich auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit."

Unsere Empfehlung

Achten Sie im Internet auch auf den gesunden Menschenverstand und das angemessene Bauchgefühl - Sitten herrschen auch in der Onlinewelt. Private Nachrichten dürften nicht veröffentlicht werden. Ebenso wenig Fotos, wenn daran keine Urheberrechte bestehen. Beleidigungen und Drohungen können über soziale Netzwerke die gleichen Rechtsfolgen, also eine Strafverfolgung erzeugen wie in der "realen Welt" (HIER haben wir darüber berichtet).

Sollten wiederum Ihre Rechte auf den sozialen Netzwerken verletzt werden, können Sie anwaltlich rechtliche Mittel überprüfen lassen. In Extremfällen (Drohung gegen das Leben oder Stalking) sollte die Polizei aufgesucht werden.