BWH nach Widerruf gegen Darlehen zur Zahlung verurteilt

Wegweiser zum Landgericht Hannover
22.11.201938 Mal gelesen
Bankkunde klagt erfolgreich vor dem Landgericht Hannover gegen BHW Bank AG auf Rückzahlung nach Widerruf von drei Darlehensverträgen wegen Belehrungsfehlern.

Das Landgericht Hannover hat auf die Klage eines Bankkunden die BHW Bank AG nach dem Widerruf von drei Darlehensverträgen zu einer Zahlung in Höhe von 49.604,26 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beklagtenvertreter hatte bereits in der mündlichen Hauptverhandlung das Rechtsmittel der Berufung ins Gespräch gebracht. 

Zum Hintergrund: 

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage eines Darlehensnehmers aus Karlsruhe. Dieser hatte bei der beklagten BHW Bank AG drei Darlehensverträge aufgenommen und diese aufgrund von Belehrungsfehlern im Jahr 2014 widerrufen. 

Die Widerrufe hatte die Bank abgelehnt und eine Rückzahlung an den Kläger verweigert. Daher reichte die Kanzlei AdvoAdvice Ende des Jahres 2017 Klage für den betroffenen Bankkunden beim Landgericht Hannover ein. 

Die Klage führte nun erstinstanzlich zur Verurteilung der BHW Bank AG in Höhe von 49.604,26 Euro, da das Gericht die verwendeten Widerrufsbelehrungen als inhaltlich fehlerhaft und den Kläger als Verbraucher ansah. Den Einwand der Beklagten Bank, der Anspruch sei verwirkt, ließ das Gericht nicht gelten, da es nach Ansicht des Gerichts an dem hierzu notwendigen Umstandsmoment fehlen würde. Auch sah der Gericht den Anspruch nicht als verjährt an, da der Kläger nach dem Widerruf im Jahr 2014 rechtzeitig bis Jahresende 2017 geklagt hatte. 

Unser Kommentar: 

Die Entscheidung ist inhaltlich nachvollziehbar und bestätigt die Möglichkeit zum Widerruf von Darlehensverträgen bei der BHW Bankg AG bei Belehrungsfehlern.

Streitig waren vorliegend vor allem die Schadensberechnung und auch die Frage, ob der Kläger überhaupt Verbraucher im Sinne des § 13 BGB war, da diesem mehrere Immobilien gehören, welche er selbst verwaltete. 

Wir werden weiter über den Vorgang berichten. 

Haben auch Sie einen Widerspruch ihres Darlehensvertrags erklärt, um hierdurch noch eine Frist vor Verjährung Ihres Anspruchs im Jahr 2016 zu wahren, wird es nun höchste Zeit, diesen Anspruch auch bis zum Jahresende 2019 zu Gericht zu bringen, damit dieser nicht endgültig verjährt. 

Übersenden Sie uns gerne Ihre Darlehensverträge, Fahrzeugfinanzierungen und Verbraucherkreditverträge zur Überprüfung Ihrer Widerrufsmöglichkeiten. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben hier viel Erfahrung auf diesem Gebiet und konnten bereits zahlreichen Kunden helfen.