Volks- und Raiffeisenbanken: Darlehensverträge mit gravierenden Belehrungsmängeln

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30.01.201839 Mal gelesen
Darlehenswiderruf: LG Düsseldorf sieht Möglichkeit des Widerrufs für ab dem 11. Juni 2010 geschlossene Verbraucherdarlehensverträge

30.01.2018 - Für Verbraucher, die nach dem 11. Juni 2010 mit einer Volksbank, Raiffeisenbank oder einer Sparda-Bank einen Darlehensvertrag geschlossen haben, eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Wie das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 15. Dezember 2017 (Az.: 10 O 143/17) festgestellt hat, wurden die Darlehensnehmer über die Widerrufsfrist nicht ordnungsgemäß belehrt. Die Darlehensnehmer haben daher ihren Darlehensvertrag im Jahr 2016 wirksam widerrufen.

Hintergrund der Entscheidung ist eine in den Allgemeinen Bedingungen der Bank, die dem Darlehensvertrag beigefügt waren, enthaltene Klausel, mit der die Regelung zur Fristberechnung in § 193 BGB abbedungen wird. Gemäß § 193 BGB tritt an die Stelle des letzten Tages einer Frist der nächste Werktag, wenn der letzte Tag der Frist für die Abgabe einer Willenserklärung oder die Bewirkung einer Leistung auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt. Wird diese Regelung abbedungen, können sich die Fristen gegenüber den gesetzlich bestimmten unter Umständen um mehrere Tage verkürzen. Wenn z. B. das kalendarische Fristende auf den Karfreitag fällt, kann der Darlehensnehmer zwar die Widerrufserklärung noch an diesem Tag absenden (§ 355 Abs. 1 S. 2 letzter Hs. BGB a. F.); nach der gesetzlichen Regelung hätte er hierzu aber bis zum darauf folgenden Dienstag (nach Ostermontag) Zeit.

Durch die verkürzte Darstellung der Widerrufsfrist kann der Verbraucher zu der Fehlvorstellung verleitet werden, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, so das Landgericht Düsseldorf. Auch die verkürzte Darstellung der Rückgewährfrist ist potentiell geeignet, den Verbraucher vom Widerruf abzuhalten, weil er hinsichtlich der Beschaffung der zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten erforderlichen Mittel einem gegenüber der gesetzlichen Regelung erhöhten Zeitdruck ausgesetzt wird.

Widerruf Darlehensvertrag

Da die entsprechende Klausel ab dem 11.06.2010 von vielen Volksbanken, Sparda-Banken und Raiffeisenbanken verwendet wurde, lohnt es sich, die entsprechenden Darlehensverträge von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, um den Widerrufsjoker nutzen zu können.

Ob diese Klausel auch in Ihrem Darlehensvertrag enthalten ist und die Möglichkeit des Widerrufs eröffnet, prüfe ich gerne für Sie. Die Prüfung ist kostenlos.

Mathias Nittel  |  Rechtsanwalt  |  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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