Widerruf von Verbraucherdarlehen wie zum Beispiel bei Kraftfahrzeugfinanzierungen

Darlehensrecht
18.05.20178 Mal gelesen
Widerruf von Verbraucherdarlehen und auch Autofinanzierungen und den Folgen

Grundsätzlich besteht bei allen Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht bei fehlerhafter oder gar fehlender Widerspruchsbelehrung. Dies können Darlehen zu für Immobilienfinanzierungen, für Kraftfahrzeugfinanzierungen und anderen Darlehen für private Zwecke sein.

Auch bei Kraftfahrzeugfinanzierungen können sich aufgrund des Darlehensbetrages und den weiteren Folgen bei einem Widerruf erhebliche finanzielle Vorteile ergeben. Die Folge eines Widerrufs ist, dass der Darlehensnehmer die Zahlungen des Darlehens zurückfordern kann und das Fahrzeug zurückgegeben werden kann.

Dies betrifft natürlich auch oder insbesondere Automarken, die durch den Abgsasskandal betroffen sind.

Der Darlehensnehmer muss jedoch ein Nutzungsersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs pro Kilometer sich anrechnen lassen. Ab Darlehensverträge ab dem 13.6.14 kann dieser Nutzungsersatz sogar entfallen aufgrund einer Gesetzesänderung. Die Rechtsprechung muss dies jedoch erst noch bestätigen.

Die Vorteile können jedoch erheblich sein. Dass damit die Probleme der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge wie der vorhandene Minderwert wegen Mangel quasi miterledigt ist muss nicht weiter erwähnt werden.

Jedoch sei erwähnt, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit schon öfters bestehende Rechte per Gesetz eingeschränkt hat. Dies ist nicht auszuschließen. Abwarten bei einer so günstigen Lage ist meist eher kein guter Ratschlag.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so erfolgt eine Übernahme der Kosten im Regelefall.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

 

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

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Schwerpunktmäßig ist Rechtsanwalt Ganz-Kolb seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.