Beamtenrecht: Telekom-Beförderungen 2017

Beamtenrecht
01.07.2017573 Mal gelesen
Wie schon im Jahr 2016 wird die Deutsche Telekom AG auch 2017 wieder Beamte befördern. Die Auswahl richtet sich nach dem Ergebnis der letzten dienstlichen Beurteilung. Mittlerweile sind erste Beurteilungen für den Zeitraum 01.06.2015 bis 31.08.2016 versandt worden.

Beurteilungswiderspruch

Gegen die Beurteilung kann Widerspruch und ggf. Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Für die Sicherung des Bewerbungsanspruchs reicht dies jedoch nicht aus. Gegen die Auswahl eines Konkurrenten muss außerdem eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragt werden.

Anfechtung der Auswahlentscheidung und Konkurrentenklage

Das Ergebnis der Beförderungsauswahl wird allen Beamtinnen und Beamten schriftlich bekanntgegeben (sog. Konkurrentenmitteilung). Wer als unterlegener Konkurrent mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann diese anfechten. Notwendig sind zwei Schritte:

  • Gegen die negative Konkurrentenmitteilung muss Widerspruch erhoben werden,
  • Außerdem muss beim zuständigen Verwaltungsgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden (sog. Konkurrentenklage). Dieser Antrag hat das Ziel, dem Dienstherren vorläufig den Vollzug der geplanten Beförderungen zu untersagen zu lassen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, darf die Telekom die geplanten Beförderungen vornehmen. Der unterlegene Konkurrent hat dann keine Rechtsschutzmöglichkeit mehr.

Während der Dauer des Gerichtsverfahrens ruht das Beförderungsverfahren. D.h. die geplanten Beförderungen werden solange nicht vollzogen, bis die Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist. Diejenigen Beamtinnen und Beamten, die für eine Beförderung ausgewählt wurden, erhalten eine formlose Mitteilung, dass ihre Beförderung vorgesehen ist, wegen der laufenden Verfahren aber nicht durchgeführt werden kann.

Achtung Fristen!

Die Konkurrentenmitteilungen der Telekom enthielten bislang keine Rechtsmittelbelehrung. Dennoch muss schnell reagiert werden. Der Eilantrag beim Verwaltungsgericht muss innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Konkurrentenmitteilung gestellt werden. Deshalb ist das Eingangsdatum des Schreibens zu notieren. Wer die Frist versäumt, kann im Regelfall nicht mehr gegen seine Nichtberücksichtigung vorgehen. Diese Frist ist gesetzlich nicht geregelt. Sie hat sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte entwickelt und ist inzwischen allgemein anerkannt. Die DTAG weist bislang in den Beförderungsmitteilungen nicht auf diese Frist hin. Sie ist dazu auch nicht verpflichtet.

Inhalt der Gerichtsentscheidung

Das Verwaltungsgericht prüft, ob die Auswahlentscheidung rechtmäßig getroffen wurde und zwar insbesondere im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilungen. Hat der Antrag Erfolg, untersagt das Gericht dem Dienstherren, die geplanten Beförderungen vorzunehmen, solange nicht eine erneute Auswahl unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben getroffen wurde. In der Regel muss im Anschluss an den erfolgreichen Prozess ggf. eine neue dienstliche Beurteilung erstellt und auf dieser Grundlage die Auswahlentscheidung wiederholt werden.

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof

Hat der Antrag in erster Instanz keinen Erfolg, kann gegen die Entscheidung eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Dieses Recht steht auch der Telekom zu, sofern die Beamtin/der Beamte in erster Instanz Erfolg hatte. Ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Wenn Sie sich entscheiden, eine Konkurrentenklage zu führen und sich anwaltlich vertreten lassen wollen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Die Konkurrentenmitteilung
  • Ihre letzte dienstliche Beurteilung
  • Die Stellungnahmen Ihrer Führungskräfte, die der Beurteilung zugrunde liegen,
  • den Widerspruch gegen die Beurteilung, sofern Sie diesen bereits selbst erhoben haben (anderenfalls wird der Widerspruch von hier aus erhoben).
  • Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden (Versicherungsgesellschaft und Vertragsnummer)

Weitere notwendige Unterlagen, insbesondere die Beurteilungsrichtlinien der Deutschen Telekom AG liegen hier vor.

Rechtsschutz für begünstigte Beamte

Wenn Sie nicht zum Kreis der unterlegenen Beamten zählen, sondern von der Auswahlentscheidung begünstigt werden, diese jedoch wegen laufender Verfahren nicht vollzogen werden kann, werden Sie in der Regel von dem zuständigen Verwaltungsgericht zu dem Verfahren beigeladen. Sie sind dann Prozesspartei und können Ihre Rechts selbstständig vertreten. Eine Verpflichtung, sich zu äußern, besteht allerdings nicht. Sie tragen dann auch kein Kostenrisiko. Wer als Beigeladener jedoch eigene Anträge stellt, nimmt am Kostenrisiko des Prozesses teil. Je nach Position auf der Rangliste besteht aber auch die Möglichkeit, mit der klageführenden Partei über eine Freigabe zu verhandeln.

Beispiele für erfolgreiche Verfahren aus der Beförderungsrunde 2016 finden Sie auf unserer Homepage unter: Deutsche Telekom AG - Beförderungsrunde 2016 sowie weitere Beispiele über Konkurrentenlagen unter "Beförderungen und Konkurrentenklagen"

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.

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