Überwachung zum Zwecke der Sicherheit auf der Baustelle | Update 2021

Überwachung zum Zwecke der Sicherheit auf der Baustelle - Rechtsanwalt für Baurecht
18.11.202148 Mal gelesen
Damit für zureichend Sicherheit auf der Baustelle gesorgt ist, liegt es in der Verantwortung des Architekten, diese zu überwachen.

Sind Architekten zur Bauüberwachung verpflichtet?

Der Bau eines Gebäudes kann für die beauftragten Arbeiter nicht selten eine große Herausforderung sein. Einige Aufgaben lassen sich problemlos meistern, während andere besonders gefahrgeneigt sind und oftmals in Mängeln am Bau resultieren. Der zuständige Architekt kann solche Mängel regelmäßig vermeiden, indem er gefährliche Aufgaben kontrolliert und auf der Baustelle für Sicherheit sorgt. Sollten Mängel entstehen, so könnte es für den Betroffenen interessant sein, ob sein Architekt die Verantwortung für eine Überwachung, sowie die Baustellensicherheit trägt und ob ihm Ansprüche gegen ihn zustehen.

 

Trägt der Architekt die Verantwortung für die Baustellensicherheit und für Mängel bei gefahrgeneigten Arbeiten?

Wenn die Arbeiten besonders gefährlich sind, reiche der Beweis des ersten Anscheins aus, um eine Verletzung der Bauüberwachungspflicht des Architekten festzustellen. 

Um zureichend Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten, darf der Architekt nicht auf eine umfassende Dokumentation der Überwachungstätigkeiten verzichten. Dies gelte auch für "handwerkliche Selbstverständlichkeiten", die ebenfalls gefahrgeneigte Arbeiten darstellen.

 

Gibt es ein aktuelles Urteil, das über einen derartigen Fall entscheidet?

Am 20. Januar 2021 entschied das Oberlandesgericht München in einem Urteil über einen derartigen Fall. Der Kläger begehrte Schadensersatz wegen Mängeln an seinem Gebäude und machte zudem Planungs- und Überwachungsfehler gegen seinen Architekten geltend.

Das Gericht stellte auf der Baustelle Mängel im Bereich der Abdichtung einer Dachterrasse fest. Ferner bejahte es eine Verletzung der Bauüberwachungspflicht des Architekten.

Die Abdichtungsarbeiten würden nämlich laut Gericht unter gefahrgeneigte Aufgaben fallen.

 

Was hat das Gericht im vorliegenden Fall entschieden?

Das Gericht entschied vorliegend, dass der bauüberwachende Architekt für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich ist und er dementsprechend zur Kontrolle verpflichtet ist. Wichtig ist, dass die Überwachung erfolgt, bevor der Bauabschnitt zugebaut wird, denn nur so können Baumängel erkannt und frühzeitig behoben werden.

Der Einwand des Architekten, dass die Mängel nicht einmal von Fachleuten erkannt werden könnten, steht der Annahme, dass die Bauüberwachungspflicht auf der Grundlage des Beweises des ersten Anscheins verletzt wurde, auch nicht entgegen. 

 

Brauchen Sie Hilfe bei Baumängeln an Ihrem Gebäude?

Finden Sie sich in einer ähnlichen Situation wieder und wollen wissen, ob sie Ansprüche gegen ihren Architekten, der seiner Pflicht, die Baustelle zu überwachen, nicht ordnungsgemäß nachgegangen ist, geltend machen können? Sollte dies der Fall sein, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Quellen