Google Streetview - wie Sie dagegen Widerspruch einlegen können

Bauverordnung Immobilien
18.08.2010734 Mal gelesen
"Google Streetview" - das löst heftige Emotionen aus. Für den Internetdienst "Google Streetview" werden mit Kamerafahrzeugen Straßenansichten in weiten Gebieten Deutschlands erstellt. Diese Bilder will Google Streetview dann mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Der Preis ist hoch, droht den Bürgern dadurch schließlich ein Verlust der Privatsphäre.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt dazu mit: Bürger können vorsorglich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen, wenn sie eine Veröffentlichung der Aufnahmen ablehnen.

Musterwiderspruch zum Download

Dazu ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Musterwiderspruch zum Download eingestellt. Es müsse im Widerspruch zusätzlich zu der Adresse das Gebäude näher beschrieben werden, so etwa durch die Farbe des Gebäudes, Balkon, bzw. markante Gebäude in der Umgebung.

Weitere Informationen und den Musterwiderspruch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter

 http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html

Bei rechtlichen Fragen zu den Themen Google Streetview, Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht können Sie sich gerne an uns wenden.

Anwaltskanzlei Wienen
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