Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Beseitigung hoher Bäume bei Grundstücksverschattung

Bauverordnung Immobilien
14.04.2016968 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer selbst dann keinen Anspruch auf Beseitigung hoher Bäume auf dem Nachbargrundstück hat, wenn diese sein Grundstück total verschatten. Das Urteil hat vor allem für Eigentümer von Grundstücken mit altem Baumbestand Bedeutung.

1. Sachverhalt:

Die Kläger waren Eigentümer eines Grundstücks, das an eine öffentliche Grünanlage der beklagten Stadt grenzte. Durch die dort in einem Abstand von ca. 10m zur Grundstücksgrenze vorhandenen 25m hohen Laubbäume wurde der Garten der Kläger komplett verschattet. Mit ihrer Klage machten die Kläger die Beseitigung dieser Bäume geltend mit der Begründung, eine Nutzung ihres Gartens zur eigenen Erholung und zur Pflege der eigenen Bepflanzung sei durch die Verschattung unmöglich.

2. Das Urteil des BGH: 

Der BGH hat die Klage in letzter Instanz abgewiesen. Ein Beseitigungsanspruch der Kläger bestehe nicht, da das Eigentum der Kläger nicht beeinträchtigt sei. Darüber hinaus fehle es an einer wesentlichen negativen Einwirkung auf das Klägergrundstück, da der bloße Entzug von Luft und Licht hierfür nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreiche.

Da zudem die nach dem einschlägigen Landesnachbargesetz vorgesehenen Abstandsflächen für stark wachsende Bäume zur Grundstücksgrenze eingehalten seien und es an einer ganzjährigen vollständigen Verschattung des Klägergrundstücks fehle, seien die Kläger durch den vorhandenen hohen Baumbestand keinen nicht mehr hinnehmbaren Nachteilen ausgesetzt.

Den Klägern sei es damit zuzumuten, die vorhandene Bepflanzung auch in Ansehung der damit einhergehenden Verschattung zu dulden. Dieses gelte um so stärker, da es sich bei dem Baumbestand um solchen einer öffentlichen Grünfläche handele, die sich in besonderem Maße auch durch das Vorhandensein hoher Bäume auszeichne und der Luftreinhaltung sowie der Naherholung diene.

3. Praxistipp:

Betroffene Grundstückseigentümer haben nach der Entscheidung des BGH nicht allein aufgrund einer auch mehrmonatigen Verschattung einen Anspruch auf Beseitigung gewachsener hoher Bäume. Ob ein solcher Beseitigungsanspruch besteht, ist von der Schwere der Beeinträchtigung und weiteren Faktoren wie z.B. der Unterschreitung von nachbarrechtlichen Abstandsflächen abhängig. In jedem Fall sollten betroffene Grundstückseigentümer zunächst das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um das erkannte Problem durch einen geringeren Eingriff wie z.B. einen Rückschnitt zu lösen.

(BGH V-ZR 229/14)