Ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück im Rahmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ein Gebäude errichtet wird, ist Unternehmer, auch wenn er die Baumaßnahme nicht selbst betreibt!

Bauverordnung Immobilien
29.03.20091106 Mal gelesen

Ein Ehepaar errichtete auf eigene Kosten und mit entsprechender Baugenehmigung auf einem den Eltern der Ehefrau gehörenden Grundstück einen Anbau an das dort bereits stehende Einfamilienhaus. Im Rahmen der durchgeführten nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten verunglückte der Vater der Ehefrau.

Die Berufsgenossenschaft vertrat die Auffassung, dass dieser als Mitunternehmer mangels Versicherungspflicht nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterlegen habe. Das Landesozialgericht gab der Berufsgenossenschaft recht. Der Vater der Ehefrau war in Bezug auf das Bauvorhaben Mitunternehmer, da auch ihm das Ergebnis unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereichte. Als Eigentümer - den Klägern war nur ein Dauerwohnrecht bestellt worden - war er Nutznießer der durch die Erweiterung des Hauses eintretenden Wertsteigerung. Auch traf ihn ein Unternehmerrisiko, da er, falls das Bauvorhaben nicht hätte fertig gestellt werden können, verpflichtet gewesen wäre, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Niedersächsischen LSG bestätigt.

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 5.2.2008, B 2 U 3/07 R