Unfall durch Gehwegplatte

Bauverordnung Immobilien
12.06.20081241 Mal gelesen

FRAGE: Ich bin Ende August vor dem Mietshaus, in dem wir wohnen, über eine schrägstehende Gehwegplatte gestürzt. Dabei habe ich mir einen Bruch des Unterschenkels zugezogen. Mein Arbeitgeber zahlt nur 6 Wochen Lohnausgleich, ich war aber 7 Wochen arbeitsunfähig und habe eine Reha-Kur beantragt. Das heißt es kommen weitere Kosten auf mich zu. Habe ich Schadensersatzansprüche oder Anspruch auf Schmerzensgeld und an wem könnte ich diese Ansprüche stellen?

ANTWORT: Den Eigentümer eines Weges trifft eine Verkehrssicherungspflicht. Er hat Vorkehrungen gegen Gefahren für die zu erwartenden Benutzer zu treffen. Maßstab sind dabei die Sicherheitserwartungen, die die Benutzer berechtigterweise haben. Außerdem spielt die wirtschaftliche Zumutbarkeit der möglichen Vorkehrungen eine Rolle. Entscheidend kommt es hier also darauf an, ob die Gehwegplatte überraschend steil stand und mit dieser Unebenheit nicht gerechnet zu werden brauchte. Ist dies der Fall und trifft den Eigentümer ein Verschulden am Zustand des Weges, haftet er für daraus entstehende Personenschäden.