Viel Lärm um nichts?

Bauverordnung Immobilien
07.08.2007928 Mal gelesen

"Hauseigentümer sollen 60 Milliarden investieren". So war es am 07.08.2007 in der Presse nachzulesen. Das Bundesumweltministerium möchte mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative erreichen, dass Hauseigentümer die Öko-Bilanz ihrer Immobilien verbessern und somit zum Klimaschutz und Energiesparen beitragen.

Problematisch ist dabei, dass Eigentümer und Bewohner oft nicht identisch sind und somit der Eigentümer scheinbar nichts von seinen Investitionen hat. Infolge dessen wird befürchtet, dass die Bereitschaft, in Energiesparmaßnahmen zu investieren, leiden könnte und der Mieter für die hohen Energiekosten gerade stehen muss.

Deshalb plant das Ministerium eine gesetzliche Regelung, wonach Mieter die Miete mindern dürfen, wenn der Vermieter Modernisierungen zur Energieeinsparung unterlässt bzw. verweigert. Abgesehen davon, dass höchst fragwürdig ist, wie der Gesetzgeber es schaffen will, eine so extrem einzelfallabhängige Problematik in Gesetzesform zu gießen (der Paragraph dürfte mehrseitig werden), wird ein wichtiger Aspekt in der bisherigen Diskussion völlig außer Acht gelassen.

Gemäß § 559 BGB darf der Vermieter die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen im Falle nachhaltiger Energieeinsparung auf die Miete aufschlagen. Diese Vorschrift stellt einen Anreiz für Eigentümer modernisierungsbedürftiger älterer Gebäude dar. Der Gesetzgeber wird es nicht riskieren können, auf dieses Anreizsystem zu verzichten, weshalb sich die Frage stellt, wie der Gesetzgeber die Zwickmühle zwischen schon bestehender Mieterhöhungsmöglichkeit und der von ihm nun ins Spiel gebrachten Mietminderung auflösen will.

Der clevere Eigentümer wird also sanieren und der Mieter zahlt die Zeche. Immerhin zahlt er dann aber für eine sinnvolle Investition und nicht für verschwendete Energie.