Die wichtigsten Änderungen im WEG-Recht zum 01.07.2007

Bauverordnung Immobilien
03.07.20073080 Mal gelesen

Wichtig für alle die, die eine Eigentumswohnung besitzen oder eine erwerben wollen: Am 01.07.2007 ist das neue WEG-Recht in Kraft getreten.

Hier die wichtigsten Änderungen:

1. Während vorher nur per Einigungsbeschluss auf den Eigentümerversammlungen entschieden werden konnte, kann nun durch Mehrheitsbeschluss über Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft bestimmt werden. Hierdurch soll die Gemeinschaft flexibler werden und eine Blockade durch die Stimme eines einzelnen Eigentümers nicht mehr möglich sein.

2. Damit die Rechtssicherheit erhalten bleibt und sich künftige Erwerber über die jeweils aktuell gefassten Beschlüsse informieren können, wird der Verwalter verpflichtet, eine Sammlung der bisher gefassten Beschlüsse zu führen.

3. Die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaften gegen insolvente Miteigentümer werden nun bei der Zwangsverwertung vorrangig berücksichtigt. Ausstehende Hausgeldforderungen können z.B. in der Zwangsversteigerung vor den dinglichen Rechten anderer Gläubiger (z.B. Banken) geltend gemacht werden.

4. Verpflichtet sich die Wohnungseigentümergemeinschaft z.B. indem sie einen Handwerker beauftragt, so kann sich dieser nun nicht mehr gesamtschuldnerisch an einem Mitglied der Gemeinschaft schadlos handeln, sondern jeder Eigentümer haftet dem Handwerker nur noch entsprechend der Größe seines Eigentumsanteils.

5. Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander und mit dem Hausverwalter unterstehen nun der Zivilprozessordnung und nicht mehr der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet u.a., dass das bisherige dreistufige Verfahren auf zwei Instanzen verkürzt wird, aber auch, dass der Amtsermittlungsgrundsatz wegfällt und jede Seite eigenverantwortlich alle für sie wichtigen Fakten vortragen muss.