Audi Bank und Widerruf Autokredit, aktuelle Rechtslage Anwalt

Bankrecht
22.09.2019179 Mal gelesen
Durch Widerruf des Autokredites Auto zurückgeben und Anzahlung sowie sämtliche Raten zurück erhalten, Fachanwalt aus Deutschland informiert bundesweit
Einzelklagen erfolgsversprechend, kostenfreie Erstsichtung

In einem Spiegel Online -Artikel vom 14.09.2019 hat sich der Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen zu den verschiedenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Geschädigte von manipulierten Diesel - Fahrzeugen des VW-Konzerns, z.B. auch Audi, geäußert.

Im Artikel wurde neben der Musterfeststellungsklage auch die Möglichkeit von Einzelklagen sowie die Rückabwicklung über den sogenannten Widerrufsjoker thematisiert.

In dem Artikel selbst wurde einer Einzelklage, da wo die Rechtsschutzversicherung die Kostenschutz übernimmt, der Vorzug vor der Musterfeststellungsklage gegeben.

Auch nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Inhaber der Fachanwaltskanzlei Eser, haben Besitzer von Diesel- Fahrzeugen mit dem sogenannten Widerrufsjoker (Rückabwicklung über den Widerruf des Autokredits infolge eines Verbundgeschäftes zwischen Darlehensvertrag und Autokaufvertrag) ein sehr scharfes Schwert in der Hand, um eine komplette Rückabwicklung zu erreichen. Auch sind nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser durchaus die Banken vergleichsbereit, so dass im Einzelfall wirtschaftlich vernünftige Vergleiche abgeschlossen werden.

Was nur die wenigsten wissen, die Rückabwicklung bezieht sich nicht nur auf manipulierte Diesel-Fahrzeuge sondern auf alle Fahrzeugarten, ob nun manipuliert oder nicht oder sogar Benziner.

Vor diesem Hintergrund sind Einzelklagen immer noch möglich und auch tatsächlich in der Sache erfolgsversprechend.

Eser Rechtsanwälte vertreten im Volkswagen und Audi Diesel -Abgasskandal mehr als 120 Betroffene und werden bundesweit tätig. Insofern wurden Klagen auf Rückabwicklung bei verschiedenen Gerichten bereits eingereicht.

Handlungsempfehlung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser

Verbraucher die über die Audi Bank, einer Zweigniederlassung der Volkswagen Bank, den Kauf ihres Fahrzeugs finanziert haben, sollten nun die Verträge von einem spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Aufgrund der Eigenschaft eines verbundenen Vertrages zwischen Autokaufvertrag und Autokredit können die Darlehensnehmer, bei Fehler des Darlehensvertrages, über die Autobanken den Autokauf rückabwickeln, also das Auto der Bank zurückgeben. Durch den Widerruf Besteht allerdings nicht nur die Möglichkeit das Auto zurückzugeben, sondern die Darlehensnehmer erhalten sogar sämtliche Darlehensraten als auch die Anzahlung zurück, die sie auf den Kreditvertrag gezahlt haben. Gegebenenfalls muss ein geringer Wertersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.

Urteile von Land- und Oberlandesgerichten ,

Vergleiche mit Autobanken?

Zahlreiche Landgerichte haben geurteilt: Auto­bank-Kredit­verträge waren jeweils fehlerhaft und konnten damit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen werden.

Es gibt aber bundesweit viele verschiedene Urteile, da sich Landgerichte in ganz Deutschland mit verschiedenen Banken und verschiedenen Verträgen befassen. Manche halten sie für erheblich, andere nicht. Bisher gibt es wenige Entscheidungen von Oberlandesgerichten (zweite Instanz). Der Bundesgerichtshof konnte noch keine Entscheidung vorlegen, sodass es an einer Richtschnur fehlt.

Aktuell hat z.B. das Landgericht Landau - Urteil vom 15.08.2019 (Aktenzeichen: 4 O 24/19) -die Audi Bank zur Rückabwicklung des verbundenen Vertrages aus Autokauf und Kreditvertrag verurteilt. Insoweit hat das Landgericht Landau festgestellt, wie eine Vielzahl von weiteren Gerichten, dass die Angaben zur außerordentlichen Kündigung im Darlehensvertrag unzureichend sind, so dass der Darlehensnehmer auch heute noch widerrufen durfte.

Durch den Widerruf können die Darlehensnehmer nicht nur das Auto zurückgeben sondern erhalten die Anzahlung sowie alle Darlehensraten zurück.

 

OLG Düsseldorf: Hat z.B. die akf Bank, Bank 11 und RCI Bank unter Druck gesetzt

Ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat aber zu erkennen gegeben, dass er viele Verträge für falsch hält. Betroffen sind vor allem Verträge von Banken, bei denen in der Widerrufsinformationen unter der Zwischenüberschrift "Widerrufsfolgen" für den Fall des Widerrufs einen Tageszins von "0,00 %" angibt, obwohl der Kredit verzinslich ist und von daher selbstverständlich ein Zins anfallen müsste (OLG Düsseldorf, Az. 9 U 77/18. Die Klage wurde im Ergebnis aus einem Grund abgewiesen, der für die meisten Darlehnsnehmer keine Rolle spielt). Weiterhin hat das OLG Düsseldorf geurteilt, dass das Fehlen einer Pflichtangabe zu einem Widerrufsrecht führt (Az. I-16 U 102/18). Betroffen sind hier vor allem die akf Bank, die Bank11 und die RCI (Renault Bank, Dacia Bank, Nissan Bank), die sich aufgrund ihrer Sitze in Wuppertal und Neuss in der Berufungsinstanz den Richtern am OLG Düsseldorf stellen müssen.

Vergleichsbereitschaft der Banken?

Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Eser ist es in der Praxis aber häufig feststellbar, dass verschiedene Banken, zwecks Vermeidung von Präzedenzurteilen, auch noch im gerichtlichen Verfahren vergleichsbereit sind und daher sogar vor einem Verhandlungstermin noch Vergleiche anbieten!

Dieselfahrer oder andere Autobesitzer, die den Kauf mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert und dabei als Verbraucher gehandelt haben, sollten daher  sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sich rechtlich beraten lassen.

Eser Rechtsanwälte bieten hierzu eine erste kostenfreie Bewertung und Beratung an. Zur Kontaktaufnahme empfiehlt es sich, die auf der Homepage befindlichen Formulare zu verwenden oder eine E-Mail an uns zu senden.

Eser Rechtsanwälte führen auch mit einer Rechtsschutzversicherung den sogenannten Deckungsprozess und versuchen eine kostendeckende Zusage einzuholen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit nunmehr 15 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und verfügt über eine umfangreiche Expertise bei der Frage der Rückabwicklung von Autokrediten.

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