Zwangsversteigerung Immobile verhindern; Schutz vor Vollstreckung Bank

Bankrecht
07.09.201948 Mal gelesen
Fachanwalt für Bankrecht hilft bundesweit, Vollstreckungsschutz Zwangsversteigerung Bank Immobilie

Nach den Feststellungen von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser häufen sich in letzter Zeit leider Anfragen von Immobilienbesitzern, die infolge von Zahlungsverzug existenzgefährdende Schwierigkeiten mit der darlehensgebenden Bank (Immobilienkredit) haben, und Schutz vor Vollstreckungsmaßnahme, wie der Zwangsversteigerung, suchen.

Die Ratsuchenden versuchen Ihre Immobilie zu retten und auch so in der Regel den persönlichen Ruin abzuwehren.

Insoweit ist anzumerken, dass auch in der Phase, wo die Bank bereits die Vollstreckungsmaßnahmen ankündigt oder bereits schon einleitet, noch auf Seiten der Immobilienbesitzer Schutzmöglichkeiten bestehen.

Ist beispielsweise das Zwangsversteigerungsverfahrens angekündigt, gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Betroffene haben also die Möglichkeit, einen Antrag zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens zu stellen, um später eventuell den Stopp des Verfahrens zu beantragen.

Vor Gericht kann die einstweilige Einstellung erwirkt werden, sobald der Antragsteller nachweist, dass die ausstehenden Verpflichtungen binnen sechs Monaten beglichen werden können. Die Rede ist vom sechsmonatigen Vollstreckungsschutz gemäß § 30 a ZVG.

Selbst wenn der Gläubiger, in der Regel die Bank, den Einstellungsantrag bekämpft, erreicht der Schuldner aufgrund des Verfahrens in der Regel eine Verzögerung, die der Zeit von sechs Monaten entspricht. Denn bis das Landgericht als Beschwerdeinstanz den Antrag endgültig abgewiesen hat, vergeht eine entsprechend lange Zeit.

Rechtsanwalt Eser empfiehlt allen Ratsuchenden sich von einem im Immobilien- und Zwangsvollstreckungsrecht spezialisierten Fachanwalt beraten zu lassen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bietet eine erste telefonische Beratung an. Diese ist noch kostenfrei.

Ebenfalls kostenfrei ist auch die Kontaktaufnahme mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung, dort wird dann Deckungsschutz beantragt.

Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 15 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Daneben werden Eser Rechtsanwälte auch im nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Herr Rechtsanwalt Kemal Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Anlegerschutzes und des Kapitalmarktrechtes. Rechtsanwalt Eser unterrichtet daneben als nebenberuflicher Lehrbeauftragter  im Studiengang Finanzdienstleistungen bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)