Autokredit bei Sparkassen-Tochter widerrufen – Kein Anspruch auf Nutzungsersatz

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
16.05.2019130 Mal gelesen
LG Berlin: Autokredit bei der Sparkassentochter S-Kreditpartner wirksam widerrufen.

Banken stolpern bei Verbraucherdarlehen immer wieder darüber, dass sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwenden. Das führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und die Kreditverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. "So kann der Widerrufsjoker im Abgasskandal zum Trumpf werden", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Das zeigt auch ein Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 28. März 2019 gegen die Sparkassentochter S-Kreditpartner GmbH (Az.: 21 O 273/18). Diese hatte im Januar 2016 einen Kreditvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen. Der Kredit diente der Finanzierung eines gebrauchten Mercedes E 220 CDI. Der Kredit hatte eine lange Laufzeit und für den Verbraucher wäre dadurch eine stattliche Summe an Zinszahlungen zusammengekommen. Doch etwa zwei Jahre nach Abschluss widerrief er den Vertrag.

Das Landgericht Berlin entschied, dass der Widerruf wirksam erfolgt ist. Die Widerrufsfrist sei nie in Lauf gesetzt worden, weil die Sparkassen-Tochter eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hatte. Die Informationen zum Widerruf seien unzureichend, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass bei einem Widerruf des Kreditvertrags eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer angerechnet wird. Diese Nutzungsentschädigung kann sich der Verbraucher nun sparen. Der Widerruf sei nicht nur wirksam erfolgt, sondern die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Nutzungsersatz, entschied das LG Berlin. Der Verbraucher kann den Mercedes daher an die Bank geben und erhält seine gezahlten Raten zurück.

Nicht zum ersten Mal hat das Landgericht Berlin der Bank im Zusammenhang mit Widerruf von Autokrediten den Anspruch auf einen Nutzungsersatz abgesprochen. Nach einer Gesetzesänderung kann dieser Anspruch bei Kreditverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden, entfallen. Bisher urteilen die Gerichte in dieser Frage allerdings nicht einheitlich.

"Selbst, wenn der Nutzungsersatz berechnet werden kann, bietet der Widerruf eine gute Möglichkeit, aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Da bei Autokrediten häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag vorliegt, werden durch einen erfolgreichen Widerruf auch beide Verträge rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine gezahlten Raten zurück", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist unabhängig davon möglich, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist nur, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen genutzt hat. "Unserer Einschätzung nach sind derartige Fehler zahlreichen Banken bei der Autofinanzierung unterlaufen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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