Aufklärungspflicht über Risiken: Schadensersatz

Kündigung von Bausparverträgen
02.04.201955 Mal gelesen
Im Gespräch über die Anlage mit dem Anlageberater erhalten die Kunden der Banken und Sparkassen das Wertpapierprospekt. Dieses enthält allen wesentlichen Informationen über das zu erwerbende Anlageprodukt...

Im Gespräch über die Anlage mit dem Anlageberater erhalten die Kunden der Banken und Sparkassen das Wertpapierprospekt. Dieses enthält allen wesentlichen Informationen über das zu erwerbende Anlageprodukt. Dieses Prospekt wird von den meisten Kunden für reinen Papierkram gehalten und ist ihnen zu unverständlich und umfangreich. 

 

Das Wertpapierprospekt enthält aber oftmals alle relevanten Informationen und klärt auch über die wichtigen Risiken auf, die das Produkt enthält. Auch wenn Sie dieses Prospekt nicht lesen wollen und sich weigern dieses zu lesen, wird der Anlageberater nicht von seiner Pflicht entbunden Sie über die mit der Anlage einhergehenden Risiken aufzuklären. Die Weigerung müsste dem Berater anzeigen, dass eine Aufklärung innerhalb des Beratungsgespräches gewünscht ist. Der Anleger darf bei seiner Weigerung somit erwarten und darauf vertrauen, dass er innerhalb des persönlichen Beratungsgespräches durch den Berater über die Risiken aufgeklärt wird. 

 

Der Kunde muss deshalb stets durch den Berater aufgeklärt werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung besteht, wenn die Annahme des Prospektes verweigert wurde oder kein Prospekt ausgehändigt wurde und die Anlage sich zum Beispiel nicht so wie angepriesen entwickelt oder nicht über Provisionen informiert, soweit der Berater im Gespräch nicht über diese Risiken und Kosten informiert hat. Im Ergebnis besteht also trotz des Verweigerns bzw. nicht Lesens des Emissionsprospektes die Möglichkeit eines Anspruchs auf Schadensersatz.

 

Sollte Sie sich in dieser oder einer anderen Lagen wiederfinden und einen Verlust durch eine fehlerhafte Anlageberatung erlitten haben, so kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann den Rechtsweg für den Schadensersatz ebnen. Sie können Ihn direkt unter der Nummer 0421/5975330 kontaktieren.