Widerruf einer Autofinanzierung bei der VW Bank durchsetzen

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
02.01.2019140 Mal gelesen
Fehlerhafte Widerrufsinformationen ermöglichen in vielen Fällen den Widerruf einer Autofinanzierung auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags. Derartige Fehler sind u.a. der VW-Bank unterlaufen.

Das Landgericht Hamburg entschied am 12. November 2018, dass der Widerruf eines Autokredits bei der VW-Bank auch drei Jahre nach Abschluss noch möglich war, weil die Bank fehlerhafte Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten verwendet hat (Az.: 318 O 141/18).

Wer seine Autofinanzierung bei der VW-Bank widerrufen möchte, muss allerdings selbst handeln. Eine Sammelklage gegen die VW-Bank wird es zumindest vorerst nicht geben. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hatte zwar einer Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank GmbH am 1. November 2018 eingereicht, das OLG Braunschweig lehnte jedoch die Veröffentlichung der Musterklage im Klageregister mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 ab (Az.: 4 MK 2/18).

Dies begründete das OLG Braunschweig damit, dass es die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gar nicht für klageberechtigt hält, weil sie nicht nachgewiesen habe, dass sie eine sog. qualifizierte Einrichtung im Sinne der Zivilprozessordnung sei. Es fehle der Nachweis, dass die Schutzgemeinschaft die erforderliche Anzahl von mindestens 350 Mitgliedern oder zehn Verbänden habe. Eine eingereichte anonyme Mitgliederliste genüge nicht für diesen Nachweis, zumal die Schutzgemeinschaft die Zugänglichmachung der anonymisierten Tabelle an die VW Bank abgelehnt habe und die Bank dadurch keine Möglichkeit habe, die Liste zu überprüfen. Außerdem habe die Schutzgemeinschaft nicht nachgewiesen, dass sie Verbraucherinteressen weitgehend durch Aufklärung und Beratung wahrnehme. Vielmehr würde sie sich überwiegend über Vertragsstrafen und Abmahnungen finanzieren, so das OLG.

Die Schutzgemeinschaft kann gegen den Beschluss noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. "Selbst wenn der BGH die Klage zulässt, wird bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung noch einige Zeit vergehen. Dann kann es noch einmal Jahre dauern, bis im Musterverfahren eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass der Widerruf einer Autofinanzierung bei der VW Bank damit vom Tisch ist. "Verbraucher sollte nur nicht auf ein Musterverfahren warten, sondern ihre Rechte selbst aktiv durchsetzen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Widerruf eines Autokredits ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat, weil dann die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle. Da bei Autofinanzierungen vielfach ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher kann dann das Auto an die Bank geben und erhält seine gezahlten Raten zurück.

"Auch der VW Bank sind nach unserer Überzeugung Fehler unterlaufen, die zum Widerruf berechtigen", sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zu dieser Auffassung kam auch das Landgericht Hamburg. Es entschied, dass die Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten nicht ausreichend gewesen seien. Insbesondere sei der Darlehensnehmer nicht über sein außerordentliches Kündigungsrecht aufgeklärt worden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

 

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