Kreditwiderruf LG Ravensburg: Widerruf Darlehen möglich bei Aufrechnungsverbot in AGB

Rechtsanwalt Simon Bender
29.10.201860 Mal gelesen
LG Ravensburg: Noch heute können Immobiliardarlehen, Autokredite oder sonstige private Darlehen widerrufen werden, wenn die AGB ein Aufrechnungsverbot enthalten. Kreditnehmer sollten die eigenen Verträge vom Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht prüfen lassen - ARES Rechtsanwälte

Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2018 (XI ZR 309/16) bereits entschieden hat, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung

"Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind."

unwirksam ist, da sie insbesondere das Widerrufsrecht unzulässig erschwert, hat nun das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 21.09.2018 (2 O 21/18) entschieden, dass eine solche Einschränkung des Widerrufsrechtes dazu führt, dass die 14-tägige Frist des Widerrufsrechtes nicht zu laufen beginnt. Folglich kann ein Darlehensvertrag auch noch nach Jahren und damit noch heute widerrufen werden.

Vergleichbare Klauseln mit Aufrechnungsverboten finden sich in den AGB fast aller Banken. Mit der Rechtsprechung des Landgerichts Ravensburg sind noch heute z.B. Immobiliardarlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind, widerrufbar.

Nach Widerruf schulden Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr und können zinsgünstig umschulden. Daneben schuldet die Bank dem Darlehensnehmer Nutzungsersatz für erhaltene Zahlungen. Ein Widerruf kann daher aus vielen Gründen finanziell vorteilhaft sein.

Widerrufbar sind aber nicht nur Immobilienfinanzierungen sondern zum Beispiel auch Autokredite. Wer seinen Autokauf mit Autofinanzierung rückgängig machen möchte, zum Beispiel vor dem Hintergrund von Fahrverboten oder Wertverlusten durch die Diesel-Thematik, sollte seinen Autokredit prüfen lassen. Nach Erfahrungen der Kanzlei ARES-Rechtsanwälte finden sich in fast allen Verträgen zur Autofinanzierung noch weitere Belehrungsfehler, so dass noch heute der Widerruf erklärt werden kann.

Eigene Verträge auf Aufrechnungsverbot prüfen

Prüfen Sie das "Kleingedruckte" Ihres Darlehensvertrages, ob Sie eine Klausel finden, die ein Aufrechnungsverbot enthält. Wenn Sie nicht selber suchen möchten oder unsicher über das gefundene Ergebnis sind, prüfen wir für Sie gerne kostenfrei vorab Ihren Vertrag auf Aufrechnungsverbote und weitere Widerrufsmöglichkeiten. Regelmäßig finden sich auch weitere Fehler in Widerrufsbelehrungen oder es fehlen Pflichtangaben, so dass noch heute ein Widerruf des Vertrages möglich ist.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und senden Sie uns unverbindlich Ihren Darlehensvertrag zu. Wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.